Formen der Übernahme
Verschiedene Formen vom Kauf bis zur Erbschaft
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Arten
Ein Unternehmen kann auf verschiedene Arten übernommen werden, zum Beispiel durch
- Unternehmenskauf
- Schenkung
- Pacht
- Erbschaft.
Man unterscheidet zwei Arten des Betriebsüberganges:
- Abrupter Betriebsübergang: Im Regelfall wird das Unternehmen sofort übergeben.
- Fließender Betriebsübergang: kann bei Gesellschaften, besonders bei der GmbH, der ideale Weg sein, das Unternehmen zukunftssicher zu übergeben. In diesem Fall bleibt der Übergeber noch am Unternehmen beteiligt, um weiterhin eine gewisse Kontrolle ausüben zu können. Nach einiger Zeit zieht sich der Übergeber gänzlich zurück.
Unternehmenskauf
Die wohl gebräuchlichste Form der Übernahme ist der Kauf. Das Unternehmen wird zu einem vertraglich fixierten Zeitpunkt zu einem bestimmten Kaufpreis vom Übergeber an den Übernehmer übertragen – mit allen Rechten und Pflichten.
Eine wichtige Grundlage stellt das Ermitteln des Kaufpreises dar. Hier sollten Sie auf jeden Fall auf professionelle Hilfe vertrauen. Sie müssen den Unternehmenskauf bzw. -verkauf zwar nicht schriftlich regeln, es ist jedoch dringend anzuraten.
Zum Begleichen des Kaufpreises bieten sich verschiedene Formen an: Neben der Bezahlung (eventuell in Ratenzahlung) kann eine Betriebsübertragung auch gegen Leistung einer Rente erfolgen. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Kaufpreisrente
- Versorgungsrente
- Unterhaltsrente
Jede dieser Renten ist aus steuerlicher Sicht unterschiedlich zu behandeln.
Anteilskauf – Kauf von Unternehmensanteilen
Beim Anteilskauf handelt es sich nicht um eine klassische Betriebsnachfolge. Es werden "nur" Anteile an einem Betrieb an eine Person weitergegeben – geschenkt oder verkauft. Laufende Verträge sind weiterhin gültig, da diese mit der Gesellschaft als Rechtsperson abgeschlossen wurden. Das gilt auch für Aufträge, die von den neuen Anteilseignern zu erfüllen sind.
Auch im Hinblick auf Schulden und andere Verbindlichkeiten der Gesellschaft gibt es keine Veränderung. Ein Vorteil besteht unter anderem darin, dass der Firmenname, der unter Umständen auch für das Unternehmensmarketing dient, erhalten bleibt.
Schenkung
Als unentgeltliche Variante der Betriebsübernahme kommt die Schenkung sehr oft in Familienbetrieben vor. Der Betrieb wird zu einem bestimmten Zeitpunkt vom Unternehmensübergeber an den -übernehmer übertragen. Dabei wird der Betrieb entweder geschenkt oder gegen eine geringe Gegenleistung übergeben (gemischte Schenkung). Hier empfehlen wir ebenfalls die Schriftform.
Beachten Sie
- die Buchwert-Fortführung und
- erbschaftsrechtliche Aspekte.
Pacht
Bei der Pacht wird ein lebendes Unternehmen weitergegeben, ohne dass der Pächter Eigentümer wird. Der Pächter hat das Recht, für einen bestimmten vertraglich festgesetzten Zeitraum oder unbefristet mit Kündigungsmöglichkeiten von beiden Seiten das Unternehmen zu nutzen. Dafür zahlt der Pächter den Pachtzins.
Der Vorteil gegenüber dem Kauf: Sie müssen nicht sofort eine hohe Summe aufbringen. Allerdings gehört das Unternehmen nach wie vor dem Verpächter. Als Pächter haben Sie daher auch kein Weitergaberecht. Wenn dagegen bloß Räumlichkeiten ohne Kundenstock übergeben werden, liegt eine Miete vor.
Der Grundsatz "Kauf bricht Pacht" ist ein wichtiger Aspekt in diesem Zusammenhang, da ein Eigentümerwechsel dazu führt, dass der Pachtvertrag eventuell nicht mehr gilt. Bei der reinen Geschäftsraummiete gibt es die Vorzüge des Mietrechtsgesetzes (MRG), aber nur, wenn das Mietobjekt unter das MRG fällt.
Erbschaft
Im Erbweg können auch Unternehmen oder Unternehmensanteile den Besitzer wechseln. Im Idealfall sollte vor dem Eintritt des Erbfalles genau geregelt sein, an wen das Unternehmen vererbt wird. Ansonsten besteht die Gefahr der Aufsplittung des Unternehmens.
Umgründung
Im Übergabeprozess kann das Unternehmen in eine neue Rechtsform übergehen. Aus der Übernahmeform resultieren viele Konsequenzen hinsichtlich Steuern und Haftung. Eine GmbH zu wählen ist z.B. aus steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Sicht nicht immer vorteilhaft.
Die ideale Übergabeform ist nur nach einer Gesamtbeurteilung aller relevanten Tatbestände zu ermitteln. Investieren Sie daher in eine umfassende Beratung.