Burgenland fördert die Weiterbildung von Berufskraftfahrern
Weiterbildungsmaßnahmen gem. § 12 Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung (GWB) von Berufskraftfahrern
Einstellungen
Förderungswerber
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Gefördert werden Weiterbildungen des Unternehmers oder der Unternehmer: innen und der Kraftfahrer: innen
Förderungszweck
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
Förderungsgegenstand
Gefördert werden externe Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen gem. § 12 der Verordnung des BM für Verkehr, Innovation und Technologie über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Fahrzeuge für den Güter- oder Personenverkehr (GWB)
Ausschlussgrund
Nicht gefördert werden z.B.:
- Weiterbildungsmaßnahmen, die nicht § 12 der GWB entsprechen
- Weiterbildungsmaßnahmen, die länger als 12 Monate vor Antragstellung erfolgten
- Reisekosten, Nächtigungs- und Verpflegungskosten, Literaturkosten
Art und Ausmaß der Förderung
Zuschuss iHv 100 % der anerkennbaren Kosten
Einreichung
Das Ansuchen ist spätesten 12 Monate nach erfolgter Weiterbildungsmaßnahme bei der Förderstelle einzubringen.
Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH
Richtlinientext als PDF
Richtlinie zur Förderung der Weiterbildung von Berufskraftfahrern
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.