Lächelnde Person in oranger Warnweste sitzt in Fahrerkabine eines Lastkraftwagens und streckt Arm nach oben, um Knopf zu betätigen, im Hintergrund verschwommen weitere parkende Lastkraftwagen
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Burgenland fördert die Weiterbildung von Berufskraftfahrern

Weiterbildungsmaßnahmen gem. § 12 Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung (GWB) von Berufskraftfahrern

Einstellungen

Geltungsdauer:
31.12.2027
Standort:
Burgenland
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Aus- und Weiterbildung für Mitarbeitende
Aus- und Weiterbildung für Unternehmer:innen

Förderungswerber 

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Gefördert werden Weiterbildungen des Unternehmers oder der Unternehmer: innen und der Kraftfahrer: innen

Förderungszweck 

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit

Förderungsgegenstand

Gefördert werden externe Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen gem. § 12 der Verordnung des BM für Verkehr, Innovation und Technologie über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Fahrzeuge für den Güter- oder Personenverkehr (GWB)

Ausschlussgrund 

Nicht gefördert werden z.B.:

  • Weiterbildungsmaßnahmen, die nicht § 12 der GWB entsprechen
  • Weiterbildungsmaßnahmen, die länger als 12 Monate vor Antragstellung erfolgten
  • Reisekosten, Nächtigungs- und Verpflegungskosten, Literaturkosten

Art und Ausmaß der Förderung 

Zuschuss iHv 100 % der anerkennbaren Kosten

Einreichung 

Das Ansuchen ist spätesten 12 Monate nach erfolgter Weiterbildungsmaßnahme bei der Förderstelle einzubringen.

Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH

Richtlinientext als PDF 

Richtlinie zur Förderung der Weiterbildung von Berufskraftfahrern


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.