Mehrere lächelnde junge Personen um Tisch stehend und sitzend auf aufgeklapptes Notebook blickend und deutend
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Innovationsimpuls Burgenland – Förderung für berufsbegleitende Bachelorstudien in IT, Elektronik und Photonik (De-minimis-Beihilfe)

Zuschuss für die Gewährung von bildungsfreien Tagen   

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis 31.10.2025
Standort:
Burgenland
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Aus- und Weiterbildung für Mitarbeitende

Förderungswerber 

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, deren Betrieb oder Betriebsstätte sich im Burgenland befindet, oder die im Burgenland einen Betrieb oder eine Betriebsstätte zu gründen beabsichtigen.

Förderungszweck 

Unterstützung bei der Bewältigung der digitalen Transformation sowie der schnellen Entwicklung der modernen Elektronik

Förderungsgegenstand

Gefördert werden burgenländische Unternehmen, die ihren Mitarbeiter:innen die Teilnahme an einem berufsbegleitenden Bachelorstudium in IT-Infrastruktur-Management, Wirtschaftsinformatik mit Schwerpunkt Digitalisierungskompetenzen, Software-Engineering sowie angewandte Elektronik und Photonik bei 15 bis 20 freien Tagen als bildungsfreie Tage pro Semester (im Regelfall 20 Semesterwochenstunden und 30 ECTS/Semester) ermöglichen.

Der geförderte Personenkreis umfasst Mitarbeiter:innen, die einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen, facheinschlägig beschäftigt und bei der ÖGK am Standort Burgenland gemeldet sind.

Ausschlussgrund 

Von einer Förderung ausgeschlossen sind z.B.:

  • Unternehmen aus den Bereichen Bank, Finanzdienstleistung, Versicherung, Unternehmensberatung, Immobilien- und Vermögenstreuhänder, Energieversorgungsunternehmen, Filialen von überregionalen Handelsketten, Kabel-TV-Gesellschaften
  • Vereine und Verbände 

Art und Ausmaß der Förderung 

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses im Ausmaß von max. 2.000 Euro pro Semester und max. 12.000 Euro je Studierenden für drei Jahre (Mindeststudiendauer für Bachelorstudiengang).

Anmerkung 

Pro Unternehmen können während der Dauer der Richtlinie maximal drei MitarbeiterInnen gefördert werden.

Einreichung 

Der Förderantrag muss für die Dauer des gesamten Studiums jeweils bis spätestens 31.10. des ersten Semesters bei der Förderstelle eingebracht werden: Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH

Richtlinientext als PDF 

Richtlinientext


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.