Thermische Gebäudesanierung: geförderte Einzelmaßnahmen
Gebäude müssen älter als 20 Jahre sein
Einstellungen
Förderungswerber
Alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätigen Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen
Förderungszweck
Sanierung von Fenstern, Türen, Dach und oberster Geschoßdecke
Förderungsgegenstand
Gefördert werden unten stehende Verbesserungen des Wärmeschutzes von betrieblich genutzten Gebäuden, mit einem Datum der erstmaligen Baubewilligung vor dem 1.1.2000
- Die Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches mit einem U-Wert von maximal 0,14 W/m²K.
- Die Sanierung bzw. der Austausch von Fenstern Dachflächenfenstern und Außentüren mit einem Uw-Wert von maximal 1,1 W/m²K,
- Lichtkuppeln, Lichtbänder mit einem Uw-Wert von maximal 1,4 W/m²K, Sektionaltore oder Rolltore mit einem Uw-Wert von maximal 1,7 W/m²K
Ausschlussgrund
Nicht gefördert werden: Innentüren, Dämmungen und Estrich zwischen beheizten Geschoßen, Entsorgungskosten, Dacheindeckungen, Spenglerarbeiten (z.B. Dachrinnen), Dachgeschoßausbauten und durchgehende Glasfassaden
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung wird anhand der Fläche der sanierten Bauteile bestimmt. Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss in Form einer „De-minimis“-Beihilfe vergeben.
Anmerkung
Die Förderung erfolgt nach Umsetzung der Maßnahmen. Förderungsanträge sind nach Umsetzung des Projekts, spätestens jedoch sechs Monate nach Rechnungslegung für die beantragten Maßnahmen einzubringen. Für die Einhaltung dieser 6-Monatsfrist ist das Datum der Rechnung (bzw. Schlussrechnung) ausschlaggebend.
Einreichung
Einreichung mittels Antrag bei Kommunalkredit Public Consulting.
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.