Wien: Geförderte Unternehmensberatung
Unterstützung bei Bewältigung betriebswirtschaftlicher, technologisch innovativer und ökologischer Herausforderungen
Einstellungen
Förderungswerber
Mitglieder der Wirtschaftskammer Wien, Unternehmen in Gründung
Förderungszweck
- Unterstützung bei Bewältigung betriebswirtschaftlicher, technologisch innovativer und ökologischer Herausforderungen,
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit,
- Absicherung des nachhaltigen Erfolges,
- Vor- und Aufbereitung betrieblicher Entscheidungsprozesse, Entwicklung von Handlungsalternativen, unterstützende Begleitung in der Umsetzung
Förderungsgegenstand
Beratungsschwerpunkte
- Businessplan und Strategie
- Marketing und Vertrieb
- Digitalisierung
- Budgetierung und Finanzplanung
- Innovation und Technologie
- Ökologie und Umweltschutz
- Restrukturierung/Sanierung
und weitere Spezialthemen.
Beratungsmodule
- Erstgespräch - 2 Stunden zu 100 Prozent netto gefördert (exkl. USt)
- Einzelthemenberatung - 10 Stunden gefördert
- Konzept- und Strategieberatung (betriebswirtschaftlich) -
20 Stunden gefördert
Ausschlussgrund
- kein Mitglied der Wirtschaftskammer Wien
- kein Gründungsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft in Wien
- Unternehmensberatungsunternehmen ist kein Mitglied im Beraterpool
Art und Ausmaß der Förderung
Zuschüsse
- Jungunternehmer:innen und Gründer:innen: Zuschuss von 66 EUR netto je Beraterstunde
- Unternehmen (älter als 3 Jahre): Zuschuss von 44 EUR netto je Beraterstunde
Anmerkung
Der Mindeststundesatz beträgt 90,00 EUR.
Einreichung
Die Einreichung erfolgt direkt über die Website
Wirtschaftskammer Wien
Service Center
Straße der Wiener Wirtschaft 1 I 1020 Wien
T 514 50 -1010 E Geförderte Unternehmensberatung
Richtlinientext als PDF
Beratungsmodule und Ablauf
Download Richtlinie
Beratungsthemen
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.