Wien: Innovation
Förderung innovativer Dienstleistungen, Produkte, Verfahren und Organisationsabläufe
Einstellungen
Förderungswerber
- Kleine Unternehmen
- Mittlere Unternehmen
- Unternehmen in Gründung
Förderungszweck
Stärkung der Wettbewerbs- und Zukunftskapazitäten von Wiener KMU, um die Konkurrenzfähigkeit am Markt auszubauen und neue Märkte zu erschließen. Darüber hinaus soll die Bereitschaft von KMU, sich auf ambitionierte Entwicklungsprojekte einzulassen, erhöht werden.
Dieses Förderprogramm folgt den generellen Zielsetzungen der Rahmenrichtlinie 24+ der Wirtschaftsagentur Wien zu monetären Wirtschaftsförderungen.
Zusätzlich werden mit diesem Förderprogramm folgende Fokusthemen der Rahmenrichtlinie adressiert:
- Klimaschutz
- Umweltziele
- Diversität
Förderungsgegenstand
Gefördert werden Innovationsprojekte, welche die Entwicklung neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Dienstleistungen und Prozesse zum Ziel haben und kommerziell verwertet werden können.
Projekte müssen mit eigenem Entwicklungsaufwand am Wiener Standort und mit technischen bzw. inhaltlichen und ökonomischen Risiko umgesetzt werden.
Neben Alleinstellungsmerkmalen muss das Vorhaben auch zu einem Know-how-Aufbau im Unternehmen führen und positive Markteffekte für das Unternehmen auslösen sowie eine nachhaltige ökonomische Wertschöpfung in Wien erwarten lassen.
Förderbare Kosten
- Materielle und immaterielle Investitionskosten (Anlagen, Maschinen, Lizenzen)
- Personalkosten
- Bauliche Maßnahmen
- Sach- und Materialkosten
- Externe Dienstleistungen
Nicht förderbare Kosten
- aktivierte Eigenleistung
- Kosten des laufenden Geschäftsbetriebs
- Marketing, Marktvorbereitungskosten
- Steuern, öffentliche Gebühren und Finanzierungskosten
- Anschaffung von Grundstücken und Gebäuden
- Rechnungen mit förderbaren Kosten unter € 200,-- netto
Gründungsbonus
Ein Gründungsbonus von € 5.000,-- wird an Unternehmer:innen vergeben, deren Gründung zum Tag der Antragstellung maximal ein Jahr zurückliegt.
Frauenbonus
Ein Frauenbonus von € 10.000,-- wird vergeben, wenn das Projekt nachweislich von einer dafür qualifizierten angestellten Mitarbeiterin oder einer dafür qualifizierten geschäftsführenden Gesellschafterin bzw. qualifizierten Inhaberin geleitet wird.
Ausschlussgrund
- geringer Innovationsfaktor
- fehlende inhaltliche Qualität
- fehlende Additionalität
Art und Ausmaß der Förderung
- Maximale Förderquote:
- 45 % der anerkannten Projektkosten für kleine Unternehmen
- 35% der anerkannten Projektkosten für mittlere Unternehmen
- Maximale Fördersumme: € 300.000,--
Anmerkung
- Der Förderantrag ist VOR Projektbeginn zu stellen.
- Es kommt das Wettbewerbsprinzip zur Anwendung.
- Eine partnerschaftliche Antragstellung ist möglich.
- Mindestbemessungsgrundlage der anerkannten Projektkosten sind € 30.000,--.
- Auf geförderte Personalkosten wird ein Gemeinkostenzuschlag in Höhe von 20 % vergeben.
- Die maximale Projektlaufzeit beträgt 2 Jahre.
Einreichung
Wirtschaftsagentur Wien
Ein Fonds der Stadt Wien
Abteilung Förderungen
T +43 1 25200
M foerderungen@wirtschaftsagentur.at
Richtlinientext als PDF
Wirtschaftsagentur Wien – Innovation
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.