Wien: Digitalisierung
Förderung für Investitionen in digitale Infrastruktur und Digitalisierungsmaßnahmen
Einstellungen
Förderungswerber
Kleine und mittlere Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens einem Jahr über eine Betriebsstätte in Wien verfügen.
Antragsberechtigte Unternehmen müssen ihre wertschöpfenden Tätigkeiten überwiegend in ihrer Wiener Betriebsstätte erbringen.
Förderungszweck
Die Unterstützung der Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen soll erleichtert und damit der digitale Transformationsprozess am Standort Wien effizient vorangetrieben werden.
Dieses Förderprogramm folgt den generellen Zielsetzungen der Rahmenrichtlinie 24+ der Wirtschaftsagentur Wien zu monetären Wirtschaftsförderungen.
Zusätzlich werden mit diesem Förderprogramm folgende Fokusthemen der Rahmenrichtlinie adressiert:
- Digitalisierung
Förderungsgegenstand
Förderbar sind Digitalisierungsprojekte, die auf einem nachvollziehbaren Digitalisierungsplan aufbauen. Insbesondere adressiert ist die Digitalisierung von Abläufen bzw. Wertschöpfungsprozessen in Unternehmensbereichen wie:
- Einkauf,
- Logistik,
- Produktion,
- Kund:innenverwaltung,
- Zahlungsabwicklung,
- Versand- und Retourenmanagement.
Einzelmaßnahmen können nicht gefördert werden.
Förderbare Kosten
- Externe Dienstleistungen
- Kosten für die Entwicklung und Implementierung digitaler Lösungen
- Kosten für Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
- Beratungskosten im Zuge der Umsetzung und Implementierung des Digitalisierungsprojekts
- Materielle und immaterielle Investitionskosten
- aktivierbare Investitionen in materielle Anlagewerte, die zur Realisierung des Digitalisierungsprojekts notwendig sind
- Software und Lizenzen
Nicht förderbare Kosten
- Anschaffung von Standard-Software und Hardware sowie Webshops als Einzelmaßnahme
- aktivierte Eigenleistung
- Kosten des laufenden Geschäftsbetriebs
- Steuern, öffentliche Gebühren und Finanzierungskosten
- Anschaffung von Grundstücken und Gebäuden
- Rechnungen mit förderbaren Kosten unter € 200,-- netto
Ausschlussgrund
- Kein nachvollziehbarer Digitalisierungsplan
- Keine Wiener Betriebsstätte seit mind. 1 einem Jahr
Art und Ausmaß der Förderung
- Maximale Förderquote: 50 % der anerkannten Projektkosten
- Maximale Fördersumme: € 50.000,--
Anmerkung
- Der Förderantrag ist VOR Projektbeginn zu stellen.
- Es kommt das Wettbewerbsprinzip zur Anwendung.
- Mindestbemessungsgrundlage der anerkannten Projektkosten sind € 10.000,--.
Die maximale Projektlaufzeit beträgt 2 Jahre
Einreichung
Wirtschaftsagentur Wien
Ein Fonds der Stadt Wien
Abteilung Förderungen
T +43 1 25200 - 402
M foerderungen@wirtschaftsagentur.at
Richtlinientext als PDF
Wirtschaftsagentur Wien – Digitalisierung
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.