Stadt Graz fördert betrieblichen Ankauf von neuen umweltfreundlichen Fahrzeugflotten
Gültig für gewerbliche Unternehmen sowie karitative Vereine und Institutionen
Einstellungen
Förderungswerber
Gewerbliche Unternehmen sowie karitativen Vereine und Institutionen, mit einem von folgenden Angeboten mit Fahrzeugflotten zum Zeitpunkt der Antragstellung:
- Taxigewerbe oder Mietwagen im Taxibetrieb (überwiegend) nach § 25 der Steiermärkischen Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung 2013 aufgrund einer Konzession betreiben
- soziale Dienste für die Stadt Graz im Sinne des Steiermärkischen Sozialhilfegesetzes
- Essenszustelldienste
- Fahrschuldienste
- Lieferdienste
- Carsharing
Förderungszweck
Reduktion insbesondere gesundheitsschädlicher Feinstpartikel aus Abgasen von konventionellen Verbrennungsmotoren sowie der CO2-Emissionen im Grazer Stadtgebiet.
Förderungsgegenstand
Neufahrzeuge bzw. umweltfreundliche Fahrzeugflotten d.s. Autos bzw. Mopeds/Roller, etc. mit ausschließlich elektrischem Antrieb, „plug-in-hybrid-elektrisch" oder Gas.
Ausschlussgrund
Diese Förderung gilt nicht für Privatpersonen, die sich umweltfreundliche Fahrzeuge kaufen!
Art und Ausmaß der Förderung
Zuschuss in Höhe von:
- € 1.500,00 bei elektrischem Antrieb oder „plug-in-hybrid-elektrische
- € 500,00 bei reinem oder teilweisem Gasantrieb
- € 350,00 für E-Roller und E-Mopeds
Max. drei Fahrzeuge innerhalb der letzten vier Jahre ab Antragstellung; für jedes weitere Fahrzeug gilt der halbe Fördersatz;
max. 15 Fahrzeuge je FörderwerberIn im Betrachtungszeitraum Anmerkung
Anmerkung
Abschluss des Kauf- oder Leasingvertrages darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen
Einreichung
Ausschließlich online bei der
Stadt Graz, Umweltamt
Referat für Energie und Klima
8010 Graz, Schmiedgasse 26
T +43 316 872 4302
M umweltamt@stadt.graz.at
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.