
Oberösterreich: Umweltfreundliche Straßenbeleuchtung – Lichteffizienz
Förderprogramm für nachhaltige Beleuchtung
Inhaltsverzeichnis
Einstellungen
Förderungswerber
- Unternehmen, die aktive Mitglieder der Wirtschaftskammer Oberösterreich sind,
- unternehmerisch tätige Organisationen, konfessionelle Einrichtungen sowie Vereine,
- Körperschaften öffentlichen Rechts und Gebietskörperschaften (mit Ausnahme des Bundes und der mehrheitlich in seinem Eigentum stehenden juristischen Personen).
Förderungsgegenstand
Neben dem Finanzierungsinstrument Contracting wird die Planung und Errichtung von Straßenbeleuchtungen gemäß dem „Österreichischen Leitfaden Außenbeleuchtung“ bei Gemeinden im Rahmen eines Einsparcontracting-Projektes finanziell unterstützt.
Art und Ausmaß der Förderung
- Die Landesförderung wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen (De-minimis-Beihilfen) gewährt.
- Es kann jedoch zu einer Rückforderung kommen, wenn auf Basis der geltenden Vorschriften (z.B. EU-Beihilfenrecht, Nationale Vorschriften, Richtlinien) für den Zuschuss ein Rückforderungstatbestand vorliegt.
Einreichung
Die Antragstellung erfolgt im Wege des OÖ Energiesparverbandes, Landstraße 45, 4020 Linz.
Der Online-Förderantrag ist zeitnah mit dem Bundesantrag nach Durchführung der Maßnahme, spätestens jedoch 6 Monate nach Rechnungslegung an die Förderstelle des Landes Oberösterreich zu senden. Die notwendigen Unterlagen für die Berechnung der Förderhöhe sind in Abstimmung mit der Förderstelle zielgerichtet je nach Maßnahme elektronisch zu übermitteln.
Sofortige Weiterleitung der von der Bundesförderstelle elektronisch erhaltene Zusammenfassung des Online-Antrages an foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at nach Erhalt.
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.