Auf einem leicht schrägen Dach sind viele dunkle Platten montiert. Die Platten werden von einem Metallrahmen umfasst. Auf den Platten ist eine Person mit Helm. Sie hält einen Bohrer in der Hand. Der Himmel ist blau und leicht bewölkt
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Oberösterreich: Thermische Solaranlagen größer oder gleich 100 m²

Zuschüsse für nachhaltige Wärmeerzeugung

Inhaltsverzeichnis

Einstellungen

Geltungsdauer:
1.1.2023 bis 31.12.2026 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel (es gilt das Antragsdatum)
Standort:
Oberösterreich
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Reduktion von CO2 & weiteren Umweltschadstoffen
CSR & Nachhaltigkeit
Erneuerbare Energie
Energieeffizienz (Gebäude)

Förderungswerber 

  • Unternehmen
  • Vereine
  • konfessionelle Einrichtungen
  • Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.

Förderungsgegenstand

Gefördert werden thermische Solaranlagen größer/gleich 100 m2 zur

  • ausschließlichen Warmwasseraufbereitung
  • kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung
  • Bereitstellung von Prozesswärme
  • solaren Trocknung
  • solaren Kälteerzeugung
  • Wärme- und Kälteerzeugung für die Einspeisung in ein Wärme- und/oder Kältenetz

Nicht gefördert werden Maßnahmen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschaft, Sportanlagen oder dem Wohnbauressort, unterstützt werden können.

Art und Ausmaß der Förderung 

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 187, vom 26. Juni 2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 2023/1315 ABl. Nr. L 167 vom 30.6.2023.

Neuanlage zur ausschließlichen Warmwasserbereitung

Fördersatz Land

Basisförderung: 20 % der Bundesförderung

KMU-Zuschlag: 20 % Mittlere Unternehmen, 30 % Kleinst-/Kleinunternehmen

Neuanlage für sonstige Einsatzzwecke wie

  • kombinierte Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung
  • Bereitstellung von Prozesswärme
  • solare Trocknung
  • solare Kälteerzeugung
  • Wärme- und Kälteerzeugung für die Einspeisung in ein Wärme- und/oder Kältenetz

Fördersatz Land

Basisförderung: 35 % der Bundesförderung

KMU-Zuschlag: 20 % Mittlere Unternehmen, 30 % Kleinst-/Kleinunternehmen

  • Die Zuschläge sind kumulierbar. Förderungen sind bis zu den EU-wettbewerbsrechtlichen Förderobergrenzen möglich. Die Landesförderung beträgt jedoch maximal 100 Prozent der Bundesförderung und die Gesamtförderung (Bund/Land) ist mit maximal 50 Prozent der eingereichten anlagenspezifischen Investitionskosten begrenzt.
  • Die Förderhöhe für Anlagen von Nichtwettbewerbsteilnehmern orientiert sich an den Fördersätzen für Kleinst-/Kleinunternehmen.

Einreichung 

erfolgt beim Land Oberösterreich

Der Antrag auf zusätzliche Landesförderung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen), vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, bei der Landesförderungsstelle bzw. bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH einlangen.

Sofortige Weiterleitung der von der Bundesförderstelle elektronisch erhaltene Zusammenfassung des Online-Antrages an foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at nach Erhalt.

Richtlinientext als PDF 

Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich

Förderungsrichtlinien 2022 für die Umweltförderung in Oberösterreich (für Förderungen außerhalb der De-minimis-Regelung) 


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.