Tirol: Bildungsgeld update
Zuschuss zu Aus- und Weiterbildungskosten
Einstellungen
Förderungswerber
- Arbeitnehmer/innen, freie Dienstnehmer/innen, Lehrlinge und öffentlich-rechtlich Bedienstete
- Arbeitslose und Arbeitsuchende
- Wiedereinsteiger/innen und Berufseinsteiger/innen
- selbständige Unternehmer/innen mit nicht mehr als 9 Mitarbeiter/innen
Förderungszweck
Erhöhung der beruflichen Qualifikation von Arbeitskräften, um damit den Bestand an Beschäftigten möglichst hochzuhalten sowie die Arbeitslosigkeit zu vermindern. Durch einen Beitrag zur Finanzierung von Aus- und Weiterbildungskosten soll ein Anreiz zur Teilnahme an beruflichen Bildungsmaßnahmen geschaffen werden.
Es werden Kosten für Schulungsmaßnahmen zur Aus- und Weiterbildung gefördert, die von anerkannten Bildungsträgern laut der Bildungsdatenbank Tiroler Bildungskatalog angeboten werden.
Förderungsgegenstand
Es werden Kosten für Schulungsmaßnahmen zur Aus- und Weiterbildung gefördert, die von anerkannten Bildungsträgern angeboten werden.
Nicht förderbar ist der Besuch von Schulen, Hochschulen, (Privat)Universitäten, sowie damit vergleichbaren Bildungseinrichtungen mit Öffentlichkeitsrecht, für die durch die öffentliche Hand bereits Schulbeihilfen, Stipendien oder ähnliche Unterstützungen vorgesehen sind.
Ausschlussgrund
Nicht wahrheitsgetreue Angaben zum Einkommen führen zur Einstellung bzw. Rückforderung der Förderung und können strafrechtlich verfolgt werden.
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung ist einkommensabhängig und umfasst eine Basisförderung sowie einen Bildungsbonus. Sie kann beantragt werden, wenn das monatliche Netto-Einkommen des Vorjahres (1/12 des Netto-Jahreseinkommens) die folgenden Grenzen nicht überschreitet:
- Einkommensgrenze „I“: Euro 2.900,--
- Einkommensgrenze „II“: Euro 3.400,--
Die Förderung beträgt:
- Unterhalb Einkommensgrenze „I“
- 30 % der Kurskosten als Basisförderung
- 20 % der Kurskosten als Bildungsbonus für bestimmte positiv abgelegte Prüfungen
- Maximal € 3.500,00 im Zeitraum 1.1.2025–31.12.2029
- Zwischen Einkommensgrenze „I“ und „II“
- 20 % der Kurskosten als Basisförderung
- 10 % der Kurskosten als Bildungsbonus für bestimmte positiv abgelegte Prüfungen
- Maximal Euro 2.100,00 im Zeitraum 1.1.2025–31.12.2029
Es kann nur eine Basisförderung und gegebenenfalls ein Bildungsbonus pro Kurs gewährt werden.
Anmerkung
Anträge sind grundsätzlich vor Beginn der Bildungsmaßnahme, spätestens jedoch zwei Wochen nach Beginn der Bildungsmaßnahme elektronisch mittels Online-Formular einzubringen.
Weitere Details finden Sie auf der Übersichtsseite des Landes.
Einreichung
Einreichung vor Beginn des Förderprojektes bei:
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Sachgebiet Arbeitsmarktförderung
Meinhardstraße 16
6020 Innsbruck
T +43 512 508 7871
F +43 512 508 747805
E ga.arbeit@tirol.gv.at
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.