
Oberösterreich: Rohstoff- und Ressourcenmanagement in Betrieben
Zuschüsse für Betriebe, unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen
Inhaltsverzeichnis
Einstellungen
Förderungswerber
Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
Förderungsgegenstand
Gefördert werden Maßnahmen zur signifikanten Reduktion des Rohstoffverbrauches bei gleichbleibender Produktivität im Zuge bestehender Produktionsverfahren und unter Beibehaltung der Funktionalität des Produkts insbesondere
- Optimierung von Produktionsprozessen (z.B. durch reduzierten Verschnitt)
- Minderung der Materialverluste durch verbesserte Qualität bzw. gleichmäßige Qualität (Reduktion von Ausschuss etc.)
- optimierte Konstruktion und ressourcenschonendes Design (Ecodesign)
- verbessertes Werkstoffrecycling
- Investitionen in innovative Dienstleistungskonzepte zur Steigerung der materiellen Ressourceneffizienz wie z.B.:
- Chemikalienleasing
- Investitionen zur Erzielung unmittelbarer Umwelteffekte durch den Einsatz von Produkten auf Basis nachwachsender Rohstoffe wie z.B.:
- Flachs und Hanfdämmstoffe
- Strohdämmstoffe
- biologisch abbaubare Kunststoffe
- naturfaserverstärkte Kunststoffe
- Lösungsmittel auf Milchsäurebasis
- Rapsöl als Bindemittel im Straßenbau
- technische Bioöle auf Pflanzenölbasis
- Farben und Lacke auf Pflanzenölbasis
- Druckfarben auf Pflanzenölbasis
Art und Ausmaß der Förderung
Bis 30 Prozent und allfällige Zuschläge der von der Kommunalkredit Public Consulting gewährten Bundesförderung.
Die Förderung ist pro Einzelfall mit maximal 100.000 Euro limitiert.
Hinweis: Das Land Oberösterreich kann nur Förderungen bis zu den beihilferechtlichen Höchstgrenzen gemäß Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) gewähren. Sollten mit der gewährten Bundesförderung die beihilferechtlichen Höchstgrenzen bereits erreicht werden, so können keine zusätzlichen Landesförderungsmittel gewährt werden.
Einreichung
erfolgt beim Land Oberösterreich
Der Antrag auf zusätzliche Landesförderung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, bei der Landesförderstelle bzw. bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH einlangen.
Sofortige Weiterleitung der von der Bundesförderstelle elektronisch erhaltene Zusammenfassung des Online-Antrages an foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at nach Erhalt.
Richtlinientext als PDF
Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.