Im Fokus lächelnde Person in Seminarsituation mit anderen Menschen
© Hero Images/Hero Images | stock.adobe.com

AMS Oberösterreich: Qualifizierungsförderung für Beschäftigte

Einstellungen

Geltungsdauer:
laufend
Standort:
Oberösterreich
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Aus- und Weiterbildung für Mitarbeitende

Förderungswerber 

Diese Förderung erhalten alle Unternehmen – ausgenommen

  • juristische Personen öffentlichen Rechts,
  • politische Parteien,
  • Bund,
  • Länder,
  • Gemeinden und Gemeindeverbände,
  • radikale Vereine und
  • Unternehmen in Schwierigkeiten - siehe EU Verordnung - Artikel 2, Ziffer 18.

Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten diese Förderung auch Wohlfahrtseinrichtungen der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften.

Ausschlussgrund 

Nicht förderbar sind:

  • Unternehmenseigentümerinnen und Unternehmenseigentümer
  • Mitglieder der zur Geschäftsführung berufenen Organe
  • Arbeitskräfte in einem unkündbaren Arbeitsverhältnis: Beamtinnen und Beamte oder Arbeitskräfte in definitiv gestellten Arbeitsverhältnissen
  • Lehrlinge
  • Überlassene Arbeitskräfte von gewerblichen Arbeitskräfte-Überlassern, für die der Sozial- und Weiterbildungsfonds eine Förderung der Weiterbildung vorsieht.

Art und Ausmaß der Förderung

Arbeitskräfte, die höchstens die Pflichtschule abgeschlossen haben.

Die Weiterbildung trägt mindestens zu einem dieser Ziele bei:

  • höherwertige Tätigkeit am selben Arbeitsplatz
  • Wechsel auf einen höherwertigen Arbeitsplatz
  • Verbesserung von Basiskompetenzen (z.B. Deutschkenntnisse, Computerkenntnisse)
  • Abschluss einer zertifizierten Ausbildung
  • fachliche Spezialisierung
  • Sicherung der Beschäftigung für die Dauer von mindestens 6 Monaten
  • Übernahme alternsgerechter Tätigkeiten am selben Arbeitsplatz (nach Vollendung des 45. Lebensjahres)
  • Wechsel auf alternsgerechten/weniger belastenden Arbeitsplatz (nach Vollendung des 45. Lebensjahres)
  • Anpassung an den aktuellen Stand der Technik/des Wissens (nach Vollendung des 45. Lebensjahres)

Weibliche Arbeitskräfte, die eine Lehre oder eine Berufsbildende mittlere Schule abgeschlossen haben.

Die Weiterbildung trägt mindestens zu einem dieser Ziele bei:

  • höhere Entlohnung (höhere kollektivvertragliche Verwendungsgruppe oder Erhöhung um mindestens 10%)
  • Wechsel auf einen höherwertigen Arbeitsplatz
  • Erleichterung des Wiedereinstiegs nach einer familiär bedingten Berufsunterbrechung
  • Verbesserung von Basiskompetenzen (z.B. Deutschkenntnisse, Computerkenntnisse)
  • Übernahme alternsgerechter Tätigkeiten am selben Arbeitsplatz (nach Vollendung des 45. Lebensjahres)
  • Wechsel auf alternsgerechten/weniger belastenden Arbeitsplatz (nach Vollendung des 45. Lebensjahres)
  • Anpassung an den aktuellen Stand der Technik/des Wissens (nach Vollendung des 45. Lebensjahres)
  • fachliche Spezialisierung (nach Vollendung des 45. Lebensjahres)

Arbeitskräfte, die das 45. Lebensjahr vollendet und eine höhere Ausbildung als Pflichtschule haben.

Die Weiterbildung trägt mindestens zu einem dieser Ziele bei:

  • Übernahme alternsgerechter Tätigkeiten am selben Arbeitsplatz
  • Wechsel auf alternsgerechten/weniger belastenden Arbeitsplatz 
  • Anpassung an den aktuellen Stand der Technik/des Wissens
  • fachliche Spezialisierung
  • Verbesserung von Basiskompetenzen (z.B. Deutschkenntnisse, Computerkenntnisse)

Nicht förderbar sind:

  • Unternehmenseigentümerinnen und Unternehmenseigentümer
  • Mitglieder der zur Geschäftsführung berufenen Organe
  • Arbeitskräfte in einem unkündbaren Arbeitsverhältnis: Beamtinnen und Beamte oder Arbeitskräfte in definitiv gestellten Arbeitsverhältnissen
  • Lehrlinge
  • Überlassene Arbeitskräfte von gewerblichen Arbeitskräfte-Überlassern, für die der Sozial- und Weiterbildungsfonds eine Förderung der Weiterbildung vorsieht.

Einreichung 

Beantragung und Einreichung erfolgt über das eAMS Konto.

Richtlinientext als PDF

Siehe beim AMS "Qualifizierungsförderung für Beschäftigte - NEU für Live-Online-Kurse"

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Das Arbeitsverhältnis ist vollversicherungspflichtig oder karenziert.
  • Die Weiterbildung ist arbeitsmarktrelevant und überbetrieblich verwertbar.
  • Die Weiterbildung verfolgt ein oder mehrere vorgegebene Ziele.
  • Die Weiterbildung dauert mindestens 16 Stunden. Diese Mindeststundenanzahl muss in Präsenz oder Live-Online erfolgen. Auch Mischformen, z.B. mit reinen Online-Kurs-Elementen, sind möglich. Dabei sind genauso mindestens 16 Stunden in Präsenz oder Live-Online zu absolvieren.
  • Die Weiterbildung wurde zwischen Ihnen und Ihrer Arbeitskraft vereinbart.
  • Sie legen uns – als Teil des Antrags – ein Angebot des Kursveranstalters vor, das eine Zuordnung der Kurse zu einer bestimmten Kursform ermöglicht. Es ist klar beschrieben, aus welchen Teilen sich der Kurs zusammensetzt (Präsenzkurs, Live-Online-Kurs, Online-Kurs) und ob es ein unternehmensinterner Live-Online-Kurs ist, der ausschließlich für Arbeitskräfte Ihres Unternehmens von einem externen Kursveranstalter durchgeführt wird. Das Angebot ist in Deutsch oder Englisch zu verfassen, der Betrag in Euro anzugeben.
  • Sie stellen Ihren vollständigen Antrag spätestens 1 Woche vor Beginn der Weiterbildung per eAMS-Konto.

Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.