Vortragender vor einem gemischten Publikum von hinten in einem Konferenzsaal.
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Oberösterreich: Bildungskarenz plus

Erhöhung der Arbeitsplatzsicherheit mittels Qualifizierung

Einstellungen

Geltungsdauer:
01.01.2024 bis 31.12.2026
Standort:
Oberösterreich
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Aus- und Weiterbildung für Mitarbeitende

Förderungswerber 

  • Alle Unternehmen iSd § 1 UGB, die über einen Sitz in Österreich verfügen und rechtmäßig im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betrieben werden.
  • Förderbar sind alle ArbeitnehmerInnen, die Anspruch auf das Weiterbildungsgeld seitens des AMS OÖ und mit dem Betrieb eine Bildungskarenzvereinbarung abgeschlossen haben.

Art und Ausmaß der Förderung 

Die Weiterbildung kann im Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2026 absolviert werden.

Die Mindestdauer des Bezugs von Weiterbildungsgeld beträgt zwei Monate. Die maximale Dauer beträgt während des gesamten Förderzeitraumes zwölf Monate. Die Weiterbildung ist auch blockweise (jeweils aber mindestens zwei Monate) innerhalb des Förderzeitraums möglich.

Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent der Weiterbildungskosten bzw. maximal 3.000 pro Person unter Voraussetzung, dass die Weiterbildungskosten zur Gänze vom Betrieb übernommen werden.

Anmerkung 

Förderungsvoraussetzungen

  1. Voraussetzung ist eine Vereinbarung über eine Bildungskarenz zwischen Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie der Bezug des Weiterbildungsgeldes seitens des Arbeitsmarktservice OÖ. 
  2. Die Bildungsmaßnahme kann im Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2026 absolviert werden und muss bis längstens 31.12.2026 abgeschlossen werden. 
  3. Die Mindestdauer des Bezugs von Weiterbildungsgeld beträgt 2 Monate. Die max. Dauer beträgt während des gesamten Förderzeitraums 12 Monate. Die maximale Dauer von 12 Monaten kann auch blockweise (jeweils aber mind. 2 Monate) innerhalb des Förderzeitraums absolviert werden.
  4. Die Anzahl der Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer ist grundsätzlich auf die Hälfte der Belegschaft bzw. max. 30 Personen pro Unternehmen beschränkt; darüber hinaus ist eine Sondervereinbarung zwischen dem Förderungswerber und dem Land OÖ (Wirtschaftsressort) auf Basis dieser Richtlinie abzuschließen.
  5. Die Weiterbildungskosten werden zur Gänze vom Betrieb übernommen.
  6. Es wird keine anderweitige Landesförderung für diese Qualifizierungsmaßnahme gewährt. Aufenthaltskosten oder anderweitig anfallende Kosten sind nicht förderbar.

Einreichung 

Online über das Wirtschaftsportal

Der Förderantrag (als Download beim Land Oberösterreich) ist vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme einzureichen!

Der Förderbetrag wird nach Absolvierung der Weiterbildungsmaßnahme bzw. nach Vorlage der erforderlichen Nachweise und Rechnungen, die binnen 2 Wochen nach Beendigung der Weiterbildungsmaßnahme vorgelegt werden müssen, gewährt.

Anträge auf Förderung können über das Wirtschaftsportal Oberösterreich mittels der dafür vorgesehenen Formulare und der darin angeführten Beilagen beim Amt der OÖ. Landesregierung, Abteilung Wirtschaft und Forschung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, gestellt werden.

Richtlinientext als PDF 

Richtlinie


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.