AMS Steiermark: Qualifizierungsförderung für Beschäftigte
Unterstützung von Unternehmen bei Weiterbildungen ihrer Arbeitskräfte
Einstellungen
Förderungswerber
Unternehmen, die in Bildungsmaßnahmen ihrer Mitarbeiter investieren.
Förderbar sind folgende Personen:
- AN (Frauen und Männer) mit höchstens Pflichtschulabschluss;
danach:- höherwertige Tätigkeit am selben Arbeitsplatz
- Wechsel auf höherwertigen Arbeitsplatz
- Verbesserung von Basiskompetenzen (z.B. Deutsch-, Computerkenntnisse etc.)
- Abschluss einer zertifizierten Ausbildung
- fachliche Spezialisierung
- Sicherung der Beschäftigung für mindestens 6 Monate
- AN (Frauen) mit Lehrabschluss bzw. Abschluss einer berufsbildenden mittleren Schule (Handelsschule, dreijährige Fachschule etc.) oder AHS; danach:
- höhere Entlohnung
- Wechsel auf höherwertigen Arbeitsplatz
- Erleichterung des Wiedereinstiegs nach familiär bedingter
- Berufsunterbrechung
- Verbesserung von Basiskompetenzen (z.B. Deutsch-, Computerkenntnisse)
- Alle AN (Frauen und Männer), die das 50. Lebensjahr vollendet haben und danach:
- Übernahme altersgerechter Tätigkeiten am Arbeitsplatz
- Wechsel auf altersgerechten/weniger belastenden Arbeitsplatz
- Anpassung an den aktuellen Stand der Technik/des Wissens
- fachliche Spezialisierung
- Verbesserung der Basiskompetenzen (z.B. Deutsch-, Computerkenntnisse)
die sich während der Bildungsmaßnahme in einem vollversicherungspflichtigen oder karenzierten Arbeitsverhältnis befinden.
Nicht förderbar sind:
- Unternehmenseigentümerinnen und Unternehmenseigentümer
- Mitglieder der zur Geschäftsführung berufenen Organe
- Arbeitskräfte im unkündbaren Arbeitsverhältnis
- Lehrlinge
- Überlassene Arbeitskräfte von gewerblichen Arbeitskräfte-Überlassern
Förderungszweck
- Unterstützung von Betrieben bei der Weiterbildung von MitarbeiterInnen.
- Sicherung und Erhöhung von Beschäftigung und Einkommen.
Förderungsgegenstand
- Kurse bzw. Weiterbildungsmaßnahmen, die
- mindestens 16 Stunden dauern in Präsenz oder Live-Online (auch Mischformen sind möglich) und
- überbetrieblich verwertbar sind
- Praktische Ausbildungen, wenn sie
- in einer Aus- und Weiterbildungseinrichtung und
- getrennt von sonstigen betrieblichen Abläufen stattfinden
Ausschlussgrund
Nicht gefördert werden u.a.
- Studien und Lehrgänge an Universitäten und Hochschulen
- Meetings, Tagungen, Konferenzen, Kongresse und Symposien mit reinem Informationscharakter
- reine Produktschulungen
- Kurzveranstaltungen (weniger als 16 Stunden)
- Kurse, die in keinem Zusammenhang mit dem aktuellen oder zukünftigen Arbeitsplatz stehen
Art und Ausmaß der Förderung
- Einmalzuschuss von 50 % der Kurskosten
- Einmalzuschuss von 50 % der Personalkosten ab der 1. Kursstunde bei Arbeitnehmer/innen mit höchstens Pflichtschulabschluss
- Max. € 10.000,-- pro Person und Förderantrag
Einreichung
Spätestens 1 Woche vor Kursbeginn online über das eAMS Konto, das bei der AMS-Landesgeschäftsstelle bearbeitet wird.
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.