Steiermark: Landesgremium des Baustoff-, Eisen-, Hartwaren- und Holzhandels fördert Mitgliedsbetriebe
Förderung für Aus- und Weiterbildung, Internet, PEFC und customerExpert
Einstellungen
Förderungswerber
Aktive Mitgliedsbetriebe des Landesgremiums des Baustoff-, Eisen-, Hartwaren- und Holzhandels
Förderungsgegenstand
- Förderung Aus- und Weiterbildungsmaßnahme
- Handelsbezogene Verkaufsschulungen und die Ausbildung zum Stapler- und LKW-Führerschein für UnternehmerInnen und deren MitarbeiterInnen
- Digitalisierungsförderung
- Neuerstellung einer Homepage bzw. Erstellung eines Web-Shops, eine Systemumstellung oder ein Datensicherheitscheck.
Förderkriterium: Verlinkung mit der Homepage des Baustoff-, Eisen-, Hartwaren- und Holzhandels vorausgesetzt.
- Neuerstellung einer Homepage bzw. Erstellung eines Web-Shops, eine Systemumstellung oder ein Datensicherheitscheck.
- PEFC – Förderung für den Holzhandel
- PEFC Zertifizierung
- Costomer EXPERT – Förderung
- App-basierende fachspezifische digitale Aus- und Weiterbildung
(STAR-Zertifikat)
- App-basierende fachspezifische digitale Aus- und Weiterbildung
Art und Ausmaß der Förderung
- Costomer EXPERT – Förderung
€ 150,00 Bundes- und Landesförderung
- Alle übrigen Maßnahmen
Zuschuss von 50 % bzw. max. € 600,00 pro Betrieb inkl. aller Filialbetriebe).
Anmerkung
Die maximale Förderhöhe beträgt für 2024 insgesamt max. € 600,- pro Betrieb (inkl. aller Filialbetriebe).
Kursförderung: Vorabklärung mit dem Landesgremium empfohlen
Einreichung
Nach Projektabschluss mittels formlosen Antrages inkl. Angabe der Bankverbindung, Kopie der Rechnung und Zahlungsbestätigung bis spätestens 31.12.2024 an die
Wirtschaftskammer Steiermark
Landesgremium des Baustoff-, Eisen-, Hartwaren- und Holzhandels
Nina Hörmann
T +43 316 601 583
M bauenwohnen@wkstmk.at
Informationen zur Förderaktion
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.