Steiermark: Ökofonds Ausschreibung für innovative Wärmepumpen
Wärmepumpen sollen für neue Einsatzbereiche wie im Geschoßbau oder in Gewerbe- und Industrieanwendungen eingesetzt werden
Einstellungen
Förderungswerber
FörderungsnehmerInnen können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, Bauträger, landwirtschaftliche Betriebe, Vereine, Genossenschaften, Bildungseinrichtungen, Gemeinden, Verbände, Betriebe von Gebietskörperschaften, Energiegemeinschaften usw. sein.
Förderungszweck
Ist die erhöhte Etablierung von Wärmepumpen, die über den aktuellen Stand der Technik hinausgehen.
Förderungsgegenstand
Modul 1: Erstellung eines „Innovativen Umsetzungskonzepts“ oder
Modul 2: Konkrete Umsetzungen / Investitionen
für elektrisch angetriebene Wärmepumpen (Kältemittel mit GWP < 2.000) und thermisch angetriebene Wärmepumpen (natürliches Kältemittel), die für die überwiegende Erzeugung von Warmwasser, Heiz- oder Prozesswärme eingesetzt werden u.a. in Industrie- und Gewerbebetrieben
Art und Ausmaß der Förderung
Modul 1: Zuschuss
Zuschuss bis zu 80 % der Konzeptkosten bzw. max. 20 % der voraussichtlichen Investitionskosten bzw. max. € 10.000,--.
Modul 2: Umsetzung
Zuschuss bis zu 20 % der umweltrelevanten Mehrkosten.
Mögliche Zuschläge bei:
- Verwendung alternativer Kältemittel in der Wärmepumpenanlage:
- bei GWP kleiner oder gleich 1500: + 10 %
- bei GWP kleiner oder gleich 150: + 20 %
- Erreichung einer Jahresarbeitszahl von größer 3,5: + 20 %
- Kombination mit PV-Anlage (od. PVT-Anlage): + 20 %
- Beim Geschoßwohnbau: mind. 2,0 kWp je 100 m² Bruttogrundfläche
- Sonstige Anwendungsfälle: mind. 0,35 kWp pro 1 kW Nennwärmeleistung der Wärmepumpe Kombination mit Bauteilaktivierung als Hauptsystem zur Gebäudekonditionierung: + 5 %
- Sanierungsprojekten: + 5 %
- Projekten mit Standort in einer e5-Gemeinde oder in Gemeinden mit einem beschlossenen Sachbereichskonzept Energie (SKE): + 5 %
Zuschläge kombinierbar bis max. zur beihilfenrechtlichen Höchstgrenze in Höhe von € 250.000,--.
Anmerkung
Für denselben Förderungsgegenstand dürfen keine weiteren Förderungen durch das Landes Steiermark in Anspruch genommen werden.
Mögliche Bundesförderungen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen
Einreichung
VOR Projektbeginn ab 1. November 2023 ausschließlich online beim
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 15 - Fachabteilung Energie und Wohnbau
Referat Energietechnik und Klimaschutz
Landhausgasse 7
8010 Graz
T +43 316/877-4351
F +43 316/877-3780
M oekofonds@stmk.gv.at
www.technik.steiermark.at/oekofonds
Informationen auch bei:
Energie Agentur Steiermark
Benjamin Kohl, MSc
Telefon: +43 316 269700 - 27
E-Mail: office@ea-stmk.at
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.