
Steirischer Ökofonds: Innovative Photovoltaik-Doppelnutzung
Neuerrichtung und Erweiterung von bestehenden Anlagen
Inhaltsverzeichnis
Einstellungen
Förderungswerber
FörderungsnehmerInnen können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, Bauträger, landwirtschaftliche Betriebe, Vereine, Genossenschaften, Bildungseinrichtungen, Gemeinden, Verbände, Betriebe von Gebietskörperschaften, usw. sein.
Förderungszweck
Erreichen der Klimaziele
Förderungsgegenstand
Folgende Investitionen können gefördert werden
- Bauwerksintegrierte Photovoltaikanlagen (BIPV)
- Photovoltaikanlagen mit farbigen Modulen, deren Ausführung eine Errichtung in Bereichen des Ortsbild- und Landschaftsschutzes sowie in Altstadtschutzzonen von Graz ermögliche
- Anlagen mit Hybridkollektoren (PVT)
- Photovoltaikanlagen auf befestigten Betriebsfläche
- Photovoltaikanlagen als Parkplatzüberdachung
- Photovoltaikanlagen an Lärmschutzwänden und -wällen sowie Staumauer
- Agri-Photovoltaikanlagen
- Floating PV
Die installierte Leistung der Photovoltaikanlage muss mindestens 20 kWp betragen.
Ausschlussgrund
- Standard PV-Aufdachanlagen
- PV-Freiflächenanlagen
- Forschungsanlagen
- Photovoltaikanlagen ohne Netzanschluss (Inselanlagen)
Art und Ausmaß der Förderung
Zuschuss abhängig von der Art der Anlage (a-h) jedoch bis max. 30 % der förderfähigen bei Investitionskosten
max. € 250.000, -- pro Antrag und Anlage.
Anmerkung
Zwischeneinreichfrist: 31. März 2025
Für denselben Förderungsgegenstand dürfen keine weiteren Förderungen durch das Landes Steiermark in Anspruch genommen werden.
Mögliche Bundesförderungen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Einreichung
VOR Projektbeginn mittels Antrag inkl. erforderlicher Unterlagen ab 1. Dezember 2024 ausschließlich online beim
Amt der Steiermärkischen Landesregierung Abteilung 15 - Fachabteilung Energie und Wohnbau Referat Energietechnik und Umweltförderung Landhausgasse 7
8010 Graz
T:+43 316/877-4381
W: www.technik.steiermark.at/oekofonds
Informationen auch bei:
Energie Agentur Steiermark
Ing.in Sabine Putz
T: +43 316 269700 - 57
E-Mail: office@ea-stmk.at
8010 Graz
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.