Oberösterreichisches Bildungskonto
Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen
Einstellungen
Förderungswerber
- Arbeitnehmer/innen, d.h. in einem aufrechten Arbeitsverhältnis stehende Personen
- Personen, die aus Anlass der Geburt eines Kindes Anspruch auf Wochengeld haben bzw. Kinderbetreuungsgeld beziehen, sofern sie vorher in einem aufrechten Arbeitsverhältnis waren und mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen
- Wiedereinsteiger/innen nach der Kinderkarenz, die beim AMS arbeitssuchend gemeldet sind, keine Leistungen des AMS erhalten und mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen
- Geringfügig Beschäftigte
- Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehende Personen
- Freie Dienstnehmer/innen
- Personen mit einem akademischen Abschluss, sofern ihr Einkommen monatlich nicht mehr als € 3.000,- brutto beträgt (bei OÖ. Digi-Bonus max. 4.000,- Euro brutto)
- Ein-Personen-Unternehmer/innen, Kleinunternehmer/innen mit maximal fünf (VZÄ – Vollzeitäquivalent) Beschäftigten. Bei Unternehmer/innen mit einem akademischen Abschluss darf das Einkommen monatlich nicht mehr als 3.000,- Euro brutto betragen (bei OÖ. Digi-Bonus max. 4.000,- Euro brutto)
Förderungsgegenstand
Gefördert werden berufsorientierte Weiterbildungen und berufliche Umorientierungen (ausgenommen Umschulungen i.S.d. AMS) zur Arbeitsplatzsicherung.
Bei Umorientierungen ist der Nachweis der beruflichen Anwendung innerhalb eines Jahres nach Kursabschluss nachzuweisen.
Art und Ausmaß der Förderung
- Die maximale Gesamtförderhöhe gilt für den Zeitraum 2023 bis 2026.
- Bildungsmaßnahmen werden grundsätzlich mit 30 % der Kurskosten bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 2.200,- Euro gefördert.
- Bildungsmaßnahmen werden mit einem erhöhten Fördersatz von 60 % der Kurskosten bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 2.700.- Euro/max. 4.000.- Euro bei OÖ. Digi Bonus (für bestimmte Personengruppen)
Einreichung
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.