Person in weißem Schutzanzug und orangen Handschuhen steht in mit Steinen eingefasstem Beet mit unterschiedlichen Nadelpflanzen und hält Drüse aus der Flüssigkeit sprüht gegen Pflanze, im Hintergrund verschwommen Grün der Bäume und Hausdach
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Oberösterreich: Kurskostenförderung Pflanzenschutzmittel Sachkundenachweis  für Händler

Förderung nur für Mitglieder der Berufsgruppe Landesproduktenhandel in der Wirtschaftskammer

Einstellungen

Geltungsdauer:
Solange der Fördertopf nicht ausgeschöpft ist
Standort:
Oberösterreich
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Aus- und Weiterbildung für Mitarbeitende
Aus- und Weiterbildung für Unternehmer:innen

Förderungswerber

Aktives Mitglied der oberösterreichischen Berufsgruppe Landesproduktenhandel in der Wirtschaftskammer.

Förderungszweck

Die verpflichtende Aus- u. Weiterbildung zur Erlangung des Pflanzenschutzmittel-Sachkundenachweises lt. §3 PSM-VO für Händler wird vom Landesgremium finanziell unterstützt.

Ausschlussgrund

  • Kein aktives Mitglied des Landesgremiums OÖ Agrarhandel – Berufsgruppe Landesproduktenhandel
  • Fördertopf ausgeschöpft

Art und Ausmaß der Förderung

  • Kurskosten bis max. 200,- Euro pro Teilnehmer

Einreichung

Online-Antragsformular

Richtlinientext

Antragsteller ist der Mitgliedsbetrieb.

Förderanträge werden nach Ein­langen abgear­beitet.

Die Förderung wird nur dann bewilligt und ausbezahlt, wenn alle Förderkriterien erfüllt werden und die dafür benötigten Unterlagen beiliegen. Fehlende Unterlagen müssen innerhalb von 4 Wochen nachgereicht werden.

Das Landesgremium/Die Berufsgruppe Landesproduktenhandel behält sich vor, die Fördermaßnahme nach Verbrauch der dafür vorgesehenen Budgetmittel zu beenden.

Bei der Kostenübernahme handelt es sich um eine freiwillige Fördermaßnahme des Landesgremiums OÖ Agrarhandel – Berufsgruppe Landesproduktenhandel. Es besteht kein Rechtsanspruch.


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.