Person mit kurzen dunklen Haaren, Brille, Bart und Jeanshemd reicht freudig einer anderen Person in Unschärfe die Hand eine weitere Person sitzt am Tisch  mit einem Laptop, im Hintergrund zeigt sich ein Büroraum mit Regalen
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Oberösterreichischer Gründerfonds

Gründerfonds erleichtert die Eigenkapitalaufbringung für Unternehmensgründungen und -übernahmen 

Einstellungen

Geltungsdauer:
01.01. - 31. 12.2025
Standort:
Oberösterreich
Förderart:
Beteiligung
Thema:
Betriebsanlagen
Betriebsmittel
Gründung
Nachfolge
Start-Ups, Scale-Ups & Spin-Offs

Förderungswerber

Gründer und Übernehmer von kleinen Unternehmen, innerhalb von 6 Jahren ab der Gründung bzw. Übernahme des Unter­nehmens.

Förderungszweck  

Mit Mitteln aus dem Oö. Gründerfonds erleichtert das Land Ober­österreich die Eigenkapitalaufbringung für Unternehmensgründungen und -übernahmen – zu besonders günstigen Bedingungen, ohne Einflussnahme auf die Geschäfts­führung.

Förderungsgegenstand

Beteiligungsform / optionaler Kredit

Das Land Oberösterreich beteiligt sich als echter stiller Gesell­schafter. Bei Bedarf kann die Hausbank zusätzlich einen zins­begünstigten Bankkredit gewähren, mit der Möglichkeit der Ab­sicherung durch die KGG. Die Bürgschaftskosten für die ersten drei Jahre trägt der Oö. Gründerfonds des Landes Oberösterreich.

Ausschlussgrund 

Es darf keine wirtschaftliche Selbstständigkeit innerhalb der letzten 6 Jahre vorliegen. Eine bisherige geringfügige selbstständige Tätigkeit (ohne GSVG-Pflichtversicherung) stellt keinen Förderungsauschluss dar.

Art und Ausmaß der Förderung

Beteiligungshöhe zwischen 20.000,- Euro und 75.000,- Euro

Einreichung  

Einreichung  beim OÖ Gründerfonds

Richtlinientext als PDF

Richtlinientext


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.