
Oberösterreich: Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger
Förderung für Unternehmen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Organisationen, die unternehmerisch tätig sind
Inhaltsverzeichnis
Einstellungen
Förderungswerber
Unternehmen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen, Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.
Förderungsgegenstand
Neubau und Ausbau von Wärmeverteilnetzen auf Basis von klimafreundlicher oder hocheffizienter Fernwärme zur Versorgung Dritter mit mindestens zehn externen Abnehmern oder Abnehmerinnen und einem jährlichen Wärmeverkauf von mindestens 800 MWh nach der eingereichten Ausbaustufe sowie Abwärmetransportleitungen.
Hinweis: Eine Landesförderung ist nur für Projekte, für welche der Bund eine Kofinanzierung im Verhältnis Bund 60 % und Land 40 % vorsieht, möglich.
Art und Ausmaß der Förderung
- Der vom Bund, in Abhängigkeit der Art der Anlage, festgelegte mögliche Förderungssatz wird im Verhältnis 60 % Bundesmittel und 40 % Landesmittel aufgeteilt.
- Die genauen Fördersätze sind auf der Homepage der Kommunalkredit Public Consulting GmbH veröffentlicht.
Einreichung
erfolgt beim Land Oberösterreich
Der Antrag auf zusätzliche Landesförderung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen), vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, bei der Landesförderungsstelle bzw. bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH einlangen
Sofortige Weiterleitung der von der Bundesförderstelle elektronisch erhaltene Zusammenfassung des Online-Antrages an foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at nach Erhalt.
Richtlinientext als PDF
Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.