Nahaufnahme eines Ausschnitts eines weißen Heizkörpers. An einer vertikal verlaufenden Seite des Heizkörpers ist ein Drehrad montiert
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Oberösterreich: Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger

Förderung für Unternehmen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Organisationen, die unternehmerisch tätig sind 

Inhaltsverzeichnis

Einstellungen

Geltungsdauer:
1.1.2023 bis 31.12.2026 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel (es gilt das Antragsdatum)
Standort:
Oberösterreich
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Reduktion von CO2 & weiteren Umweltschadstoffen
CSR & Nachhaltigkeit
Erneuerbare Energie
Energieeffizienz (Gebäude)

Förderungswerber 

Unternehmen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen, Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.

Förderungsgegenstand

Neubau und Ausbau von Wärmeverteilnetzen auf Basis von klimafreundlicher oder hocheffizienter Fernwärme zur Versorgung Dritter mit mindestens zehn externen Abnehmern oder Abnehmerinnen und einem jährlichen Wärmeverkauf von mindestens 800 MWh nach der eingereichten Ausbaustufe sowie Abwärmetransportleitungen.

Hinweis: Eine Landesförderung ist nur für Projekte, für welche der Bund eine Kofinanzierung im Verhältnis Bund 60 % und Land 40 % vorsieht, möglich.

Art und Ausmaß der Förderung 

  • Der vom Bund, in Abhängigkeit der Art der Anlage, festgelegte mögliche Förderungssatz wird im Verhältnis 60 % Bundesmittel und 40 % Landesmittel aufgeteilt.
  • Die genauen Fördersätze sind auf der Homepage der Kommunalkredit Public Consulting GmbH veröffentlicht.

Einreichung 

erfolgt beim Land Oberösterreich 

Der Antrag auf zusätzliche Landesförderung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen), vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, bei der Landesförderungsstelle bzw. bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH einlangen

Sofortige Weiterleitung der von der Bundesförderstelle elektronisch erhaltene Zusammenfassung des Online-Antrages an foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at nach Erhalt.

Richtlinientext als PDF 

Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich

Förderungsrichtlinien 2022 für die Umweltförderung in Oberösterreich (für Förderungen außerhalb der De-minimis-Regelung)


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.