Wien: Standort
Förderung für den Ausbau von Wiener Betriebsstätten und Unternehmensansiedlungen am Standort Wien
Einstellungen
Förderungswerber
Kleine, mittlere und große Unternehmen sowie Unternehmen in Gründung mit einer (geplanten) Betriebsstätte in Wien bzw. Unternehmen, die über eine verbundene Errichtungsgesellschaft eine Wiener Betriebsstätte errichten lassen und diese betreiben.
- Ansiedlungswillige bzw. bereits am Standort Wien angesiedelte Unternehmen des Produktionssektors, der produktionsnahen Dienstleistungen, der Abfallwirtschaft sowie der Forschung und Entwicklung.
- Unternehmen, die ihre Headquarteraktivitäten am Standort Wien anzusiedeln planen, sofern mindestens 50 zusätzliche Arbeitsplätze (Vollzeitäquivalente) in Wien bis spätestens 2 Jahre nach Fertigstellung der Betriebsstätte geschaffen werden.
- Unternehmen, die einen im Rahmen des Fachkonzepts „Produktive Stadt“ des aktuellen Stadtentwicklungsplans ausgewiesenen „integrierten Einzelstandort“ übernehmen und betreiben, unter der Einschränkung, dass dieser nicht vorwiegend Bürozwecken und/oder Tätigkeiten des Handels dient.
Förderungszweck
Optimierung der Attraktivität des Standortes Wien für Unternehmensansiedlungen und Stärkung der Positionierung Wiens als Headquarterstandort.
Dieses Förderprogramm folgt den generellen Zielsetzungen der Rahmenrichtlinie 24+ der Wirtschaftsagentur Wien zu monetären Wirtschaftsförderungen.
Zusätzlich werden mit diesem Förderprogramm folgende Fokusthemen der Rahmenrichtlinie adressiert:
- Klimaschutz /Umweltziele
- Beschäftigung
Es muss plausibel und nachvollziehbar dargelegt werden, in welcher Form das Thema Klimaschutz in die Planung und Umsetzung des Projekts einfließt.
Förderungsgegenstand
Förderbare Projekte
- Die Errichtung von neuen Betriebsobjekten auf neuen oder bereits bestehenden Betriebsstandorten in Wien,
- Die Erweiterung bzw. der Umbau von bestehenden Betriebsobjekten, sofern diese zur Diversifizierung der Produktion oder zur grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses der bestehenden Betriebsstätte führt.
- Der Erwerb eines Betriebsobjekts oder Betriebsobjektteils einer bestehenden Betriebsstätte in Wien, sofern diese Betriebsstätte bereits geschlossen wurde oder ohne den Erwerb geschlossen worden wäre und die Vermögenswerte von Dritten erworben werden, die in keiner Beziehung zum Käufer stehen und
Förderbare Kosten
- Bauliche Maßnahmen
- Ankauf von Bausubstanz
- Externe Dienstleistungen
- Leasing (Die Anschaffungskosten eines Leasingguts werden unter bestimmten Voraussetzungen als förderbar anerkannt)
Nicht förderbare Kosten
- aktivierte Eigenleistung
- Kosten des laufenden Geschäftsbetriebs
- Steuern, öffentliche Gebühren und Finanzierungskosten
- Anschaffung von Grundstücken
- Rechnungen mit förderbaren Kosten unter € 200,-- netto
Ausschlussgrund
- Das Rechtsgeschäft erfolgt nicht zu Marktbedingungen
- Kein Unternehmen der adressierten Sektoren
- Objekte die nicht vom antragstellenden Unternehmen selbst bzw. von der Betriebsgesellschaft als Betriebsstätte genutzt wird
Art und Ausmaß der Förderung
- Förderquote:
- Kleine Unternehmen max. 20 % der Bemessungsgrundlage
- Mittlere Unternehmen max. 10 % der Bemessungsgrundlage
- Große Unternehmen max. 10 % der Bemessungsgrundlage
- Maximale Förderung:
€ 500.000,-- nach AGVO Art. 17 und 22
€ 300.000,-- nach De-Minimis
Anmerkung
- Der Förderantrag ist VOR Projektbeginn zu stellen.
- Es kommt das Wettbewerbsprinzip zur Anwendung.
- Rückstellungen zur Nachbesserung von Anträgen sind möglich.
- Mindestbemessungsgrundlage der anerkannten Projektkosten: € 150.000,-- für kleine bzw. € 300.000,-- für mittlere und große Unternehmen.
- Die maximale Projektlaufzeit beträgt 4 Jahre.
Einreichung
Wirtschaftsagentur Wien
Ein Fonds der Stadt Wien
Abteilung Förderungen
T +43 1 25200
M foerderungen@wirtschaftsagentur.at
Richtlinientext als PDF
Wirtschaftsagentur Wien – Standort
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.