Nahaufnahme des vorderen Teiles eines Einkaufswagens aus Perspektive der fahrenden Person. Im Hintergrund sind verschwommene Kisten, befüllt mit Objekten
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Oberösterreich Lebensmittelhandel: kostenlose Nachfolge-Rechtsberatung – bei Betriebsübergabe/-übernahme

Übernahme des Selbstbehaltes

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis der Fördertopf ausgeschöpft ist
Standort:
Oberösterreich
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Nachfolge
Übergabe
Sanierung

Förderungswerber 

Gefördert werden aktive Mitgliedsbetriebe des Landesgremiums OÖ Lebensmittelhandel. 

Förderungsgegenstand

Pro Mitgliedsbetrieb wird eine Nachfolge-Rechtsberatung bei Betriebsübernahme/-übergabe oder Betriebsauflösung pro Jahr gefördert, gültig für Beratungen ab dem 1.1.2025.

Ausschlussgrund 

  • Kein aktives Mitglied des Landesgremiums OÖ Lebensmittelhandel
  • Grundumlagenrückstand
  • Fördertopf ausgeschöpft

Art und Ausmaß der Förderung 

Der Selbstbehalt von 125,- Euro wird nach erfolgter Beratung refundiert

Einreichung 

Online-Antragsformular

Richtlinientext als PDF 

Antragsteller ist der Mitgliedsbetrieb. Förderanträge werden nach Ein­langen abgear­beitet. Die Förderung wird nur dann bewilligt und ausbezahlt, wenn alle Förderkriterien erfüllt werden und die dafür benötigten Unterlagen beiliegen. Fehlende Unterlagen müssen innerhalb von 4 Wochen nachgereicht werden. Das Landesgremium behält sich vor, die Fördermaßnahme nach Verbrauch der dafür vorgesehenen Budgetmittel zu beenden.

Bei der Kostenübernahme handelt es sich um eine freiwillige Fördermaßnahme des Landesgremiums OÖ Lebensmittelhandel. Es besteht kein Rechtsanspruch.


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.