Person in weißer Schürze betrachtet großes Fleischstück, das zum Trocken aufgehängt ist, im Hintergrund an Haken weitere Fleischstücke
© Tyler Olson | stock.adobe.com

Oberösterreich: Kurskostenförderung Sachkundenachweis Tierschutz bei Schlachtung

Förderung nur für Mitglieder der Berufsgruppe Vieh- u. Fleischgroßhandel in der Wirtschaftskammer

Einstellungen

Geltungsdauer:
Solange der Fördertopf nicht ausgeschöpft ist
Standort:
Oberösterreich
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Aus- und Weiterbildung für Mitarbeitende
Aus- und Weiterbildung für Unternehmer:innen

Förderungswerber

Aktives Mitglied des Landesgremiums OÖ Agrarhandel - Berufsgruppe Vieh- u. Fleischgroßhandel

Förderungszweck

Die Kurskosten für den verpflichtenden Sachkundenachweis für Schlachthofmitarbeiter, die mit der Schlachtung von Tieren beauftragt sind, werden von der Berufsgruppe gefördert.

Ausschlussgrund

  • Kein aktives Mitglied des Landesgremiums OÖ Agrarhandel - Berufsgruppe Vieh Fleischgroßhandel
  • Fördertopf ausgeschöpft

Art und Ausmaß der Förderung

200,- Euro pro Teilnehmer, wobei max. 10 Teilnehmer pro Betrieb und Jahr gefördert werden.

Einreichung

Online-Antragsformular 

Richtlinientext 

Antragsteller ist der Mitgliedsbetrieb. Förderanträge werden nach Ein­langen abgear­beitet. Die Förderung wird nur dann bewilligt und ausbezahlt, wenn alle Förderkriterien erfüllt werden und die dafür benötigten Unterlagen beiliegen. Fehlende Unterlagen müssen innerhalb von 4 Wochen nachgereicht werden.

Das Landesgremium/Die Berufsgruppe Vieh- und Fleischgroßhandel behält sich vor, die Fördermaßnahme nach Verbrauch der dafür vorgesehenen Budgetmittel zu beenden. Bei der Kostenübernahme handelt es sich um eine freiwillige Fördermaßnahme des Landesgremiums OÖ Agrarhandel – Berufsgruppe Vieh- und Fleischgroßhandel. Es besteht kein Rechtsanspruch. 


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.