Großspeicheranlagen für Strom und Wärme
Förderung für Planung und Umsetzung innovativer Lösungen
Einstellungen
Förderungswerber
Das Programm „Großspeicheranlagen“ richtet sich an natürliche und juristische Personen, die sich die Planung und Umsetzung innovativer Strom– beziehungsweise Wärmespeicher zum Ziel gesetzt haben.
Förderungszweck
Im Rahmen des Förderprogramms werden Investitionsmaßnahmen sowie die Planung von innovativen Stromspeicheranlagen beziehungsweise Wärmespeicheranlagen gefördert.
Förderungsgegenstand
Einreichungen sind für folgende Fördergegenstände möglich:
- Systemnützliche Stromspeicheranlagen mit einer Nettospeicherkapazität von mehr als 1 MWh
- Wärmespeicheranlagen mit einer Speicherkapazität ab 250 MWh für die Optimierung klimafreundlicher beziehungsweise hocheffizienter Fernwärmenetze
Art und Ausmaß der Förderung
Die Speicheranlagen müssen bis spätestens 36 Monate nach Förderungszusage fertiggestellt werden, bei Wärmespeicheranlagen mit einem Förderbarwert über 4 Mio. Euro kann eine Erhöhung der Fertigstellungsfrist auf 60 Monate nach Förderzusage separat beantragt werden.
Einreichung
per Online-Formular auf meinefoerderung.at
Richtlinientext als PDF
zum Dokument auf umweltfoerderung.at
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.