Geförderter Fernwärmeanschluss
Für Anlagenteile im Eigentum bei Fernwärmeanschluss ≥ 100 kWth
Einstellungen
Förderungswerber
Förderungsmittel für den Anschluss an die Fernwärme werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt.
Darüber hinaus können auch Vereine und Konfessionsgemeinschaften einreichen.
Förderungszweck
Gefördert werden alle Anlagenteile innerhalb der Grundstücksgrenze und im Eigentum des Förderwerbers für einen Anschluss mit einer Leistung ≥ 100 kW an ein hocheffizientes Nah-/Fernwärmesystem.
Förderungsgegenstand
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
- Übergabestation
- Einbindung ins Heizungssystem
- Rohrleitungen, Pumpen, Ventile
- Speicher, Boiler
- Grabungsarbeiten
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung beträgt in Abhängigkeit von der Art der Anlage bis zu 30 % der förderungsfähigen Investitionsmehrkosten.
Maximale Förderung: 900,- Euro pro eingesparter Tonne CO2 bzw. benötigte Investitionsförderung gemäß Online-Antrag; die Förderungsobergrenze pro Projekt beträgt maximal 4,5 Mio. Euro.
Anmerkung
Einreichung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung (Unterzeichnung Wärmeliefervertrag), die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.
Einreichung
Einreichung erfolgt bei der Kommunalkredit Public Consulting.
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.