AMS Wien: Eingliederungsbeihilfe
Zuschuss zu Lohn- und Nebenkosten
Einstellungen
Förderungswerber
Wiener Unternehmen aller Branchen
Förderungszweck
Anreiz für die Einstellung von neuem Personal
Förderungsgegenstand
Gefördert werden können Personen, die
- älter als 50 Jahre sind.
- unter 25 Jahre, und seit mindestens 6 Monaten arbeitslos sind.
- mindestens 25 Jahre alt, und seit mindestens 12 Monaten arbeitslos sind.
- akut von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind, z. B. bei Wiedereinsteiger:innen.
Ausschlussgrund
- siehe Angaben der Förderstelle
Art und Ausmaß der Förderung
Art der Förderung: Zuschuss
Förderquote: Die Förderquote wird individuell mit den Unternehmen vereinbart, da sich die Förderhöhe nach den arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen richtet.
Anmerkung
Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch mit dem AMS Wien bezüglich der zu fördernden Person gebunden. Dieses muss VOR Beschäftigungsbeginn erfolgen.
Einreichung
Fördergeber:
AMS Arbeitsmarktservice Wien
T +43 1 87871-0
Richtlinientext als PDF
Weitere Informationen finden Sie hier.
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.