Tirol: AMS Fachkräftestipendium
Geförderte Ausbildungen
Einstellungen
Förderungswerber
Das Fachkräftestipendium können Beschäftigungslose, Personen, die wegen der geplanten Ausbildung karenziert sind, und vormals selbstständig Erwerbstätige, deren Erwerbstätigkeit ruht, erhalten.
Sie waren in den letzten 15 Jahren mindestens 4 Jahre beschäftigt, Ihre höchste abgeschlossene Ausbildung liegt unter dem Fachhochschulniveau und Sie erfüllen die Aufnahmevoraussetzungen für die in Österreich geplante Ausbildung.
Förderungsgegenstand
Gefördert werden neue Ausbildungen, die frühestens am 1.1.2017 und spätestens am 31.12.2018 beginnen und die zu einer Höherqualifizierung und einem Abschluss in Bereichen führen, in denen ein Mangel an Fachkräften herrscht.
Die förderbaren Ausbildungen sind in der Ausbildungsliste des Arbeitsmarktservice zusammengefasst.
Bitte beachten Sie, dass förderbare Ausbildungen mindestens 3 Monate dauern- und mindestens 20 Wochenstunden über die gesamte Ausbildungsdauer umfassen müssen.
Art und Ausmaß der Förderung
Die Höhe des Fachkräftestipendiums entspricht Ihrem Arbeitslosengeld oder der Notstandshilfe. AMS-Detailinfo
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Anmerkung
Das Fachkräftestipendium wird für die Dauer der Teilnahme an einer Ausbildung, maximal für drei Jahre gewährt.
Einreichung
Das Fachkräftestipendium ist an ein Beratungsgespräch gebunden.
Wenden Sie sich bitte an den/die zuständige AMS-Berater/In in Ihrer regionalen Geschäftsstelle.
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.