Steiermark: Betriebsanlagen-Coaching
Unterstützung im Bereich der Betriebsanlagengenehmigung
Einstellungen
Förderungswerber
Gründer:innen und Mitglieder der Wirtschaftskammer Steiermark
Förderungszweck
Unterstützung der Gründer:innen und der Mitgliedsbetriebe der Wirtschaftskammer Steiermark im Bereich der Betriebsanlagengenehmigung (inkl. Abfall- und Wasserrecht)
Förderungsgegenstand
Beratungen zu folgenden Themen:
- Notwendigkeit einer Betriebsanlagengenehmigung/ Ausnahmen im konkreten Fall
- Ablauf des Verfahrens und Erstellung von einzureichenden Unterlagen
- Vorbereitung Projektsprechtage der Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrat Graz und mögliche Begehungen
- Befunden von Spezialproblemstellungen (Wasserrecht, Normen, Stand der Technik etc.)
- Unterstützung bei Vor-Ort-Begehungen/Verhandlungen, bei Projektsprechtagen und Vorsprache bei der Behörde sowie Sachverständigen
- Unterstützung bei etwaigen Berufungen gegen Auflagen im Bescheid, bei der Erreichung von Fristverlängerungen etc.)
Ausschlussgrund
Maßnahmenbeginn vor Förderungszusage
Art und Ausmaß der Förderung
Zuschuss i.H.v. 80 % der externen Beratungskosten (lt. Beraterpool) bzw. max. 640 Euro (netto) bei max. 8 Stunden à 100 Euro (netto) inkl. Nebenkosten
Anmerkung
Beauftragung des Beraters (lt. Beraterpool) Zusage der WKO Steiermark.
Einreichung
Einreichung mittels Antragsformulars
Mittels Antragsformular bei der:
Wirtschaftskammer Steiermark
Abteilung Gründer- und Wirtschaftsservice
Körblergasse 111-113 | 8010 Graz
Tel.: +43 316 601-765 | Fax: +43 316 601-717
E-Mail: wirtschaftsservice@wkstmk.at
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.