Person mit langen dunklen Haaren, hellblauer Bluse und silberner Uhr spricht mit anderen Personen in der Unschärfe
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Steiermark: Betriebsanlagen-Coaching

Unterstützung im Bereich der Betriebsanlagengenehmigung 

Einstellungen

Geltungsdauer:
bis auf Widerruf
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Betriebsanlagen

Förderungswerber 

Gründer:innen und Mitglieder der Wirtschaftskammer Steiermark

Förderungszweck 

Unterstützung der Gründer:innen und der Mitgliedsbetriebe der Wirtschaftskammer Steiermark im Bereich der Betriebsanlagengenehmigung (inkl. Abfall- und Wasserrecht)

Förderungsgegenstand

Beratungen zu folgenden Themen:

  • Notwendigkeit einer Betriebsanlagengenehmigung/ Ausnahmen im konkreten Fall
  • Ablauf des Verfahrens und Erstellung von einzureichenden Unterlagen 
  • Vorbereitung Projektsprechtage der Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrat Graz und mögliche Begehungen
  • Befunden von Spezialproblemstellungen (Wasserrecht, Normen, Stand der Technik etc.)
  • Unterstützung bei Vor-Ort-Begehungen/Verhandlungen, bei Projektsprechtagen und Vorsprache bei der Behörde sowie Sachverständigen 
  • Unterstützung bei etwaigen Berufungen gegen Auflagen im Bescheid, bei der Erreichung von Fristverlängerungen etc.) 

Ausschlussgrund 

Maßnahmenbeginn vor Förderungszusage

Art und Ausmaß der Förderung 

Zuschuss i.H.v. 80 % der externen Beratungskosten (lt. Beraterpool) bzw. max. 640 Euro (netto) bei max. 8 Stunden à 100 Euro (netto) inkl. Nebenkosten  

Anmerkung

Beauftragung des Beraters (lt. Beraterpool) Zusage der WKO Steiermark.

Einreichung

Einreichung mittels Antragsformulars

Mittels Antragsformular bei der:

Wirtschaftskammer Steiermark 
Abteilung Gründer- und Wirtschaftsservice 
Körblergasse 111-113  | 8010 Graz 
Tel.: +43 316 601-765 | Fax: +43 316 601-717 
E-Mail: wirtschaftsservice@wkstmk.at


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.