Personen in gelber Schutzbekleidung, Schutzbrille sowie weißem Schutzhelm stehen in einer Industriehalle und eine Person hält ein Tablet
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Oberösterreich: Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz 

Expert:innen unterstützen bei der Umsetzung von gesetzlich vorgeschriebenen ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften

Einstellungen

Geltungsdauer:
2.1.2024 - 6.12.2024
Standort:
Oberösterreich
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Arbeitnehmer:innenschutz

Förderungswerber 

Kleine und mittlere Unternehmen sowie große Unternehmen mit Firmensitz in . Die Auszahlung der Förderung setzt eine aktive Mitgliedschaft in der WKO Oberösterreich (WKOÖ) voraus.

Förderungszweck 

Expert:innen unterstützen Sie bei der Umsetzung von gesetzlich vorgeschriebenen ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften.  Diese geförderte Beratung darf nur durch speziell von der AUVA ausgewählte Expert:innen gemäß Beraterliste durchgeführt werden.

Förderungsgegenstand

Unterstützung des Arbeitgebers bei der Beurteilung psychischer Fehlbelastungen durch Arbeitsverhältnisse (Arbeitsplatz, Tätigkeit) nach den „vier Dimensionen“ im Sinne einer Verhältnisprävention gemäß ASchG (§ 7 ASchG).

Hinweis: Rückfragen bitte an das Umweltservice der
WKO Oberösterreich
T 05-90909-3634
M umweltservice@wkooe.at

Ausschlussgrund 

Bei Beratungsbeginn vor Förderantragstellung und bei wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen Beratungsunternehmen und Förderantragsteller. Falls bereits eine geförderte Beratung zum Thema „Technischer Arbeitnehmerschutz“ im selben Beantragungsjahr in Anspruch genommen wurde.

Art und Ausmaß der Förderung 

Die Förderung beträgt 75 % des Beratungshonorars, max. 750,- Euro (max. 67,50 Euro/Stunde).

Die Förderung der Beratung erfolgt aus Mitteln der AUVA. Die Beantragung und Abwicklung erfolgt durch die WKOÖ.

Anmerkung 

Antragstellung 02.01. – 06.12.2024

Abrechnung 02.01. – 16.12.2024

Achtung: Gefördert werden nur Beratungen (keine Seminare, Schulungen, Unterweisungen und Arbeiten von Sicherheitsfachkräften im Zuge deren Aufgabenerfüllung gem. ASchG §77). Berater:innen nur lt. Beraterliste.

Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen sind nicht Gegenstand der Förderung.

Einreichung

siehe Arbeitnehmerschutz 2024 

Richtlinientext als PDF 

Richtlinie


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.