Stadt Linz: Nahversorgungsförderung
Gültig für Kleinst- und kleine Unternehmen
Einstellungen
Förderungswerber
Nahversorger im Stadtgebiet Linz, nur
- Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen.
- Kleinstunternehmen sind Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten im Vollzeitäquivalent deren Jahresumsatz/Jahresbilanz 2 Millionen Euro nicht überschreitet.
- Kleine Unternehmen sind Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten im Vollzeitäquivalent, deren Jahresumsatz/Jahresbilanz 10 Millionen Euro nicht übersteigt.
Als Nahversorger gelten folgende Branchen:
- Bäcker/Konditor,
- Fleischer,
- Gastgewerbe (inklusive gastronomischen Bereich v. Beherbergungsbetrieben),
- Lebensmitteleinzelhandel (keine überregional tätigen Filialketten, außer selbstständige Einzelhändler),
- Drogerien,
- Papierwarengeschäfte,
- Blumengeschäfte,
- Elektrotechniker
- Änderungsschneidereien
Art und Ausmaß der Förderung
Förderbar sind Investitionskosten in Form von
- Bau- und Adaptierungsinvestitionen,
- Erweiterungen für Büro- und Geschäftsausstattung,
- Entwicklungs-, Projekt- und Ausbildungskosten.
- Die Mindesthöhe der Netto-Investitionen beträgt 1.000,- Euro, die Maximalhöhe liegt bei 70.000,- Euro
- Ein Betriebsmittelzuschuss ist nur für Kleinstunternehmen des Lebensmitteleinzelhandels möglich, die ein Lebensmittel-Vollsortiment führen
Einreichtermin: Vor Investitionsbeginn
Einreichung
Richtlinientext als PDF
Schwerpunktprogramm Linz fördert Nahversorgung
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.