Eine Person mit Helm und Klemmbrett hat die linke Hand um ein Messgerät gelegt und blickt darauf. Das Messgerät ist durch schmale Rohre mit anderen Gerätschaften in den Raum verbunden.
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Oberösterreich: Eigenüberprüfung von Betriebsanlagen – § 82b GewO 1994

Wiederkehrende Eigenüberprüfung (§ 82b GewO 1994) von Betriebsanlagen ist eine Verpflichtung, der alle fünf Jahre nachzukommen und entsprechend zu dokumentieren ist

Einstellungen

Geltungsdauer:
2.1.2024 - 6.12.2024
Standort:
Oberösterreich
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Betriebsanlagen

Förderungswerber 

Gefördert werden kleine, mittlere Unternehmen mit:

  • Firmensitz in Oberösterreich
  • Aktiver Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer  

Förderungszweck 

Unterstützung zur Überprüfung der Betriebsanlage gem. § 82b der GewO 1994

Förderungsgegenstand

Es werden ausschließlich Beratungsleistungen mit folgenden Inhalten gefördert:

  • Durchführung der Eigenüberprüfung gemäß § 82b der GewO 1994 mit Beratungsunterstützung (Beratungshonorar).
  • Vorliegen sämtlicher erforderlichen Prüfbescheinigungen einschließlich Übermittlung bei Mängel an die Behörde (Vorschläge zur Mängelbehebung).

Hinweis: Allfällige Einreichunterlagen für Änderungsbewilligungen bzw. Neubewilligungen fallen nicht unter diese Förderung. Diese können zusätzlich im Rahmen eines Betriebsanlagen-Coachings gefördert werden.

Ausschlussgrund 

Wenn mit der Beratung gestartet wurde, bevor der Förderantrag gestellt wurde. Wenn es eine wirtschaftliche Verflechtung zwischen dem Beratungsunternehmen und den Förderantragsteller gibt.

Art und Ausmaß der Förderung 

Es werden 75 % des Beratungshonorars (netto) jedoch max. 750,- Euro durch die WKOÖ in Form eines Zuschusses gefördert.

Achtung: Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen sind nicht Gegenstand der Förderung.

Anmerkung 

Antragstellung 02.01. – 06.12.2024

Abrechnung 02.01. – 16.12.2024

Hinweis: Rückfragen bitte an das
Umweltservice der WKO Oberösterreich
T 05-90909-3634
M umweltservice@wkooe.at

Einreichung 

siehe Eigenüberprüfung von Betriebsanlagen

Richtlinientext als PDF 

Richtlinie


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.