Oberösterreich: Eigenüberprüfung von Betriebsanlagen – § 82b GewO 1994
Wiederkehrende Eigenüberprüfung (§ 82b GewO 1994) von Betriebsanlagen ist eine Verpflichtung, der alle fünf Jahre nachzukommen und entsprechend zu dokumentieren ist
Einstellungen
Förderungswerber
Gefördert werden kleine, mittlere Unternehmen mit:
- Firmensitz in Oberösterreich
- Aktiver Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer OÖ
Förderungszweck
Unterstützung zur Überprüfung der Betriebsanlage gem. § 82b der GewO 1994
Förderungsgegenstand
Es werden ausschließlich Beratungsleistungen mit folgenden Inhalten gefördert:
- Durchführung der Eigenüberprüfung gemäß § 82b der GewO 1994 mit Beratungsunterstützung (Beratungshonorar).
- Vorliegen sämtlicher erforderlichen Prüfbescheinigungen einschließlich Übermittlung bei Mängel an die Behörde (Vorschläge zur Mängelbehebung).
Hinweis: Allfällige Einreichunterlagen für Änderungsbewilligungen bzw. Neubewilligungen fallen nicht unter diese Förderung. Diese können zusätzlich im Rahmen eines Betriebsanlagen-Coachings gefördert werden.
Ausschlussgrund
Wenn mit der Beratung gestartet wurde, bevor der Förderantrag gestellt wurde. Wenn es eine wirtschaftliche Verflechtung zwischen dem Beratungsunternehmen und den Förderantragsteller gibt.
Art und Ausmaß der Förderung
Es werden 75 % des Beratungshonorars (netto) jedoch max. 750,- Euro durch die WKOÖ in Form eines Zuschusses gefördert.
Achtung: Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen sind nicht Gegenstand der Förderung.
Anmerkung
Antragstellung 02.01. – 06.12.2024
Abrechnung 02.01. – 16.12.2024
Hinweis: Rückfragen bitte an das
Umweltservice der WKO Oberösterreich
T 05-90909-3634
M umweltservice@wkooe.at
Einreichung
siehe Eigenüberprüfung von Betriebsanlagen
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.