Steiermark: Geförderte Aus- und Weiterbildung für Zahntechniker
Nur für Mitglieder der Landesinnung der Gesundheitsberufe mit entsprechender Gewerbeberechtigung Zahntechniker
Einstellungen
Förderungswerber
Aktive Mitglieder der Landesinnung der Gesundheitsberufe mit der Gewerbeberechtigung Zahntechniker
Förderungszweck
Direkte Wirtschaftsförderung für die Mitglieder
Förderungsgegenstand
Fachspezifische Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen der Unternehmer selbst und deren Mitarbeiter
Ausschlussgrund
Nicht gefördert werden:
- Grundausbildungen (Lehrabschlussprüfungen oder Meisterprüfungen) sowie allgemeine Ausbildungen (z.B. Sprachkurse, Verkaufsseminare, Führungskräfteseminare, Rhetorikseminare, …)
- Fortbildungen, die von der Innung selbst organisiert und ausgeschrieben werden, da diese Kurse bereits zu einem von der Innung geförderten Preis den Mitgliedern angeboten werden.
- Nicht gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen für Lehrlinge, da diese bereits durch die bestehende Lehrbetriebsförderung mit 75% gefördert werden.
Art und Ausmaß der Förderung
- Zuschuss von 50 % des Nettokursbeitrages (ohne Fahrtkosten, Übernachtungskosten etc.)
- bzw. max. € 300,-- pro Kurs und Teilnehmer
- bzw. max. € 1.500,-- pro Betrieb (inkl. aller Filialbetriebe) pro Jahr
- Die Förderaktion gilt für alle ab dem 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2024 durchgeführten Maßnahmen.
Einreichung
Nach Projektumsetzung mittels formlosen Antrages (unter Bekanntgabe der Bankverbindung) samt Kopien der Rechnung, der Zahlungsbestätigung und der Teilnahmebestätigung an die
Wirtschaftskammer Steiermark
Landesinnung der Gesundheitsberufe
T +43 316 601 430
M gesundheitsberufe@wkstmk.at
Der Förderantrag muss bis spätestens 31. Dezember 2024 in der Landesinnung eingegangen sein.
Richtlinientext als PDF
Richtlinientext Landesinnung der Gesundheitsberufe
für Zahntechniker
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.