Personen in gelber Schutzbekleidung, Schutzbrille sowie weißem Schutzhelm stehen in einer Industriehalle und eine Person hält ein Tablet
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Oberösterreich: Technischer Arbeitnehmerschutz

Arbeitsplatzevaluierungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Expert:innen unterstützen Sie bei der Umsetzung von ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften.

Einstellungen

Geltungsdauer:
2.1.2024 - 6.12.2024
Standort:
Oberösterreich
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Arbeitnehmer:innenschutz

Förderungswerber 

Kleine und mittlere Unternehmen sowie große Unternehmen mit Firmensitz in OÖ. Die Auszahlung der Förderung setzt eine aktive Mitgliedschaft in der WKO Oberösterreich (WKOÖ) voraus.

Förderungszweck 

 Expert:innen unterstützen bei der Umsetzung von gesetzlich vorgeschriebenen ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften. Diese geförderte Beratung darf nur durch speziell von der AUVA ausgewählte Expert:innen gemäß Beraterliste durchgeführt werden.

Förderungsgegenstand

Geförderte Betriebsberatungen bei der Umsetzung von Arbeitnehmerschutzvorschriften (zB ASchG, AStV, VOPST, VEXAT, VOLV, elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz).

Hinweis: Rückfragen bitte an das

Umweltservice der WKO Oberösterreich
T 05-90909-3634
M umweltservice@wkooe.at

Ausschlussgrund 

Bei Beratungsbeginn vor Förderantragstellung und bei wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen Beratungsunternehmen und Förderantragsteller.

Falls bereits eine geförderte Beratung zum Thema „Evaluierung psychischer Belastungen“ im selben Beantragungsjahr in Anspruch genommen wurde.

Art und Ausmaß der Förderung 

Die Förderung beträgt 75 % des Beratungshonorars, max. 750,- Euro (max. 67,50 Euro/Stunde).

Die Förderung der Beratung erfolgt aus Mitteln der AUVA. Die Beantragung und Abwicklung erfolgt durch die WKOÖ.

Anmerkung 

Antragstellung 02.01. – 06.12.2024

Abrechnung 02.01. – 16.12.2024

Achtung: Gefördert werden nur Beratungen (keine Seminare, Schulungen, Unterweisungen und Arbeiten von Sicherheitsfachkräften im Zuge deren Aufgabenerfüllung gem. ASchG §77). Berater:innen nur lt. Beraterliste.

Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen sind nicht Gegenstand der Förderung.

Einreichung 

Die Einreichung erfolgt über das Förderportal der Wirtschaftskammer Oberösterreich 

Information

Richtlinientext als PDF 

Richtlinie


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.