Oberösterreich: Arbeitnehmerschutz
Expert:innen unterstützen bei der Umsetzung von gesetzlich vorgeschriebenen ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften
Einstellungen
Förderungswerber
Kleine und mittlere Unternehmen sowie große Unternehmen mit Firmensitz in OÖ. Die Auszahlung der Förderung setzt eine aktive Mitgliedschaft in der WKO Oberösterreich (WKOÖ) voraus.
Förderungsgegenstand
Technischer Arbeitnehmerschutz Geförderte Betriebsberatungen zur Unterstützung der Betriebe bei der Umsetzung von Arbeitnehmerschutzvorschriften (z.B. ASchG, AStV, VOPST, VEXAT, VOLV, elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz).
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung beträgt 75 % des Beratungshonorars, max. € 1.500,- (max. € 93,75/Stunde).
Die Förderung der Beratung erfolgt aus Mitteln der AUVA. Die Beantragung und Abwicklung erfolgt durch die WKOÖ.
Anmerkung
Antragstellung 02.01. – 09.12.2025
Abrechnung 02.01. – 15.12.2025
Förderantrag muss vor Beratungsbeginn gestellt werden!
Achtung: Gefördert werden nur Beratungen (keine Seminare, Schulungen, Unterweisungen und Arbeiten von Sicherheitsfachkräften im Zuge deren Aufgabenerfüllung gem. ASchG §77). Berater:innen nur lt. Beraterliste.
Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen sind nicht Gegenstand der Förderung
Hinweis: Rückfragen bitte an das Umweltservice der WKO Oberösterreich T 05-90909-3634 bzw. E umweltservice@wkooe.at
Einreichung
Online – Infos siehe Arbeitnehmerschutz
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.