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Personen in gelber Schutzbekleidung, Schutzbrille sowie weißem Schutzhelm stehen in einer Industriehalle und eine Person hält ein Tablet
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Oberösterreich: Arbeitnehmerschutz

Expert:innen unterstützen bei der Umsetzung von gesetzlich vorgeschriebenen ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften

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Einstellungen

Geltungsdauer:
8.5.–9.12.2025
Standort:
Oberösterreich
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Arbeitnehmer:innenschutz
Betriebsanlagen
Betriebsmittel


Förderungswerber 

Kleine und mittlere Unternehmen mit Firmensitz in OÖ. Die Auszahlung der Förderung setzt eine aktive Mitgliedschaft in der WKO Oberösterreich (WKOÖ) voraus.

Förderungsgegenstand

Technischer Arbeitnehmerschutz Geförderte Betriebsberatungen zur Unterstützung der Betriebe bei der Umsetzung von Arbeitnehmerschutzvorschriften (z.B.  ASchG, AStV, VOPST, VEXAT, VOLV, elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz).

Förderungszweck

Expert:innen unterstützen bei der Umsetzung von gesetzlich vorgeschriebenen ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften. Diese geförderte Beratung darf nur durch Expert:innen gemäß Beraterliste durchgeführt werden.

Förderungsgegenstand

Geförderte Betriebsberatungen bei der Umsetzung von Arbeitnehmerschutzvorschriften (zB ASchG, AStV, VOPST, VEXAT, VOLV, elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz).

Ausschlussgrund

Bei Beratungsbeginn vor Förderantragstellung und bei wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen Beratungsunternehmen und Förderantragsteller.  

Falls bereits eine geförderte Beratung zum Thema „Evaluierung psychischer Belastungen/zum Technischen Arbeitnehmerschutz“ im selben Beantragungsjahr in Anspruch genommen wurde.

Art und Ausmaß der Förderung 

Die Förderung beträgt 75 % des Beratungshonorars, max. 750 Euro.

Die Förderung der Beratung erfolgt aus Mitteln der WKOÖ. 

Anmerkung 

Antragstellung 8.5.–9.12.2025
Abrechnung 8.5.–15.12.2025

Der Förderantrag muss vor Beratungsbeginn gestellt werden.

Achtung: Gefördert werden nur Beratungen (keine Seminare, Schulungen, Unterweisungen und Arbeiten von Sicherheitsfachkräften im Zuge deren Aufgabenerfüllung gem. ASchG §77). Berater:innen nur lt. Beraterliste.

Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen sind nicht Gegenstand der Förderung

Hinweis: Rückfragen bitte an das Umweltservice der WKO Oberösterreich per Mail oder telefonisch.

Einreichung 

Online – Infos siehe Arbeitnehmerschutz

Richtlinientext als PDF 

Richtlinie


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.