Förderungsrichtlinien des steirischen Tourismusförderungsfonds
Gültig für Mitgliedsbetriebe der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Steiermark
Einstellungen
Förderungswerber
Tourismusbetriebe, die der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Steiermark angehören, deren zu fördernde Betriebsstätte sich in der Steiermark in einer Tourismusgemeinde befindet und bei denen folgende Grenzwerte nicht überschritten werden
- 250 Arbeitnehmer und entweder
- Jahresnettoumsatz von nicht mehr als € 50 Mio. oder
- Bilanzsumme von nicht mehr als € 43 Mio.
Förderungszweck
Stärkung der steirischen Tourismuswirtschaft durch Anhebung ihrer Wirtschaftskraft, Sicherung der Beschäftigungslage, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
Förderungsgegenstand
Unterstützung von Investitionen und Beratungen, sofern diese eine Steigerung der Leistungsfähigkeit des Unternehmens oder eine Anpassung an Markterfordernisse herbeiführen und die touristischen Bereiche Beherbergung, Gastronomie, Umwelt, Sicherheit, Barrierefreiheit betreffen.
Ausschlussgrund
Kosten, die vor Einreichung des Förderansuchens entstanden sind,
Ersatzinvestitionen ohne Qualitätsverbesserung, Anschaffung von Betriebsmitteln, Ankauf von unbebauten Grundstücken, Abgaben und Beitragszahlungen, Betriebskosten, Ankauf von Personenkraftwagen, anhängige Insolvenzverfahren
Art und Ausmaß der Förderung
- Projektkostenzuschüsse
Zuschuss von 4 % bis 15 % für Investitionen ab € 25.000, -- bis max. € 350.000,-unabhängig von der Finanzierung (Kredit, Leasing, Eigenmittel mind. 30%!) ; Kreditlaufzeit mindestens 3 Jahre.
Antragsformular: Projektkostenzuschuss
Rechnungszusammenstellung: Belegverzeichnis
Richtlinien: Tourismusförderungsfonds
- Beteiligungen an Bundesförderungsaktionen (Verstärkerförderung)
Anschluss des Landes Steiermark bei positiver Entscheidung der ÖHT
bei den Top-Tourismus-Impuls-Förderungen
- Beratungskostenzuschuss
von 50% bzw. max. € 7.000, für grundlegende Beratungen wie z.B. Umstrukturierung, Marktanalyse, betriebswirtschaftliche Durchleuchtung usw.
Antragsformular Beratungskostenzuschuss
Förderungsrichtlinien des Tourismusförderungsfonds
- Innovationsprogramm des Landes Steiermark (Einmal-und Zinszuschüsse):
Zuschüsse von 5 % - 20 % bei einem Mindestinvestitionsvolumen von € 72.000,--.
Bei Investitionsvorhaben von besonderer touristischer Relevanz kann der Zuschuss maximal bis zur jeweils wettbewerbsrechtlich möglichen Höchstgrenze erhöht werden.
Antragsformular: Innovationsprogramm des Landes Steiermark für die Tourismuswirtschaft
Rechnungszusammenstellung: Belegverzeichnis
Richtlinie: Innovationsprogramm des Landes Steiermark für die Tourismuswirtschaft
Einreichung
Mittels Antragsformular VOR Projektbeginn über Kredit-, Versicherungsunternehmungen bzw. Leasinggesellschaften oder direkt durch den Förderungswerber beim
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 12, Referat Tourismus
Radetzkystraße 3
8010 Graz
T +43 316 877 4939
M tourismus@stmk.gv.at
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.