Ein kleiner, blauer Koffer mit Rollen und ausgefahrenem Griff steht neben einem metallenen Geländer auf Fliesen in einem hellen Gang
© Prostock-studio | stock.adobe.com

Infos rund um Geschäftsreisen

Was Sie bei Geschäftsreisen beachten sollten

Lesedauer: 3 Minuten

07.06.2024

Viele Ein-Personen-Unternehmen (EPU) machen regelmäßig Geschäftsreisen ins Ausland. Laut einer Umfrage der WKÖ sind 26 % der befragten EPU international tätig. Die Organisation einer Dienstreise ist meist schnell erledigt, da österreichische Staatsbürger visafrei in die meisten Länder reisen können, innerhalb der EU besteht ohnehin Freizügigkeit.

Aber selbst innerhalb der EU gibt es Aspekte zu beachten. So können in Deutschland zwar grundsätzlich österreichische Gewerbetreibende/Selbständige ihre Tätigkeit unter den gleichen Voraussetzungen wie Inländer "grenzüberschreitend" auch in Deutschland anbieten. In einigen Fällen müssen sie ihre Qualifikationen nachweisen. 

Geschäftsreisen nach Deutschland

In bestimmten Bereichen gibt es Einschränkungen. So ist beispielsweise bei Tätigkeiten, die in Deutschland den erlaubnispflichtigen/reglementierten Gewerbeberufen (das sind z.B. viele Handwerke, für die der Meisterbrief vorgeschrieben ist) zugeordnet werden, vor Aufnahme einer grenzüberschreitenden Aktivität eine Dienstleistungsanzeige vorzunehmen. Vielfach werden die österreichischen Nachweise anerkannt, in einigen Fällen hat eine Nachprüfung der Berufsqualifikation zu erfolgen.

Auch beim Thema Sozialversicherung ist bei Dienstreisen nach Deutschland Vorsicht geboten, so sollte bei allen Geschäftsreisen nach Deutschland eine A1-Bescheinigung über den Nachweis der Sozialversicherung in Österreich mitgeführt werden.

Geschäftsreisen außerhalb der EU

Geschäftsreisen außerhalb der EU sind schon weitaus komplexer. Hier zwei anschauliche und für österreichische EPU sehr relevante Beispiele:

In Großbritannien sind etwa nur bestimmte Tätigkeiten während einer Geschäftsreise erlaubt. Diese sind in den britischen Immigration Rules unter den Punkten PA 1. Bsi PA 19. angeführt werden. Dazu zählen etwa Vertragsverhandlungen sowie Messebesuche, oder Besuche, Beratungen, Schulungen, aber auch Fehlerbehebungen („trouble-shoot“) bei Niederlassungen.

Nicht gestattet ist allerdings die Dienstleistungserbringung durch österreichische Unternehmen am britischen Markt. Ausnahmen davon gibt es unter gewissen Auflagen für Montage- oder Installationstätigkeiten im Rahmen eines Liefergeschäfts.

Bei Geschäftsreisen in die Schweiz bitte unbedingt die Meldepflicht über das Online-Meldesystem des Staatsekretariats für Migration in der Schweiz nicht übersehen! Es gilt der Grundsatz, dass alle grenzüberschreitenden Dienstleistungen, die länger als acht Tage pro Kalenderjahr dauern, meldepflichtig sind.

In gewissen Branchen (Bauhauptgewerbe, Baunebengewerbe, Hotel- und Gastgewerbe, etc.) besteht eine Meldepflicht unabhängig von der Dauer der Arbeiten.

Die Online-Meldung muss acht Tage vor der Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Für die Ausübung einer grenzüberschreitenden Dienstleistung über 90 Tagen im Kalenderjahr muss eine Genehmigung beantragt werden, welche von den Kantonen kontingentiert ist. 

Außerdem müssen für Einsätze in der Schweiz die Schweizer Mindestlöhne (bei Gesamtarbeitsverträgen/Kollektivverträgen) bzw. die orts- und branchenüblichen Löhne (wenn es keine Gesamtarbeitsverträge/Kollektivverträge gibt) eingehalten werden. 

Eine Ein-Personen-Unternehmerin berichtet…

Porträt Miriam Mlzczoch
© Jan Belik

Miriam Mlczoch

Von einer Geschäftsreise nach Tokio und wie sie diese mit Unterstützung des AußenwirtschaftsCenters geplant hat, berichtet Miriam Mlczoch, Gründerin von in love with paper:

„Als ich 2019 das erste Mal nach Japan fuhr, wollte ich meine private Reise mit Geschäftsterminen kombinieren, da Japan ein spannender Markt für Papierwaren ist und Papier & Handwerk hier einen hohen Stellenwert genießen.

Ich habe bei der Wirtschaftskammer angerufen und gefragt, wer hier unterstützen könnte und wurde an das AußenwirtschaftsCenter in Tokio verwiesen. Per E-Mail habe ich dem Außenhandels Delegierten geschrieben, welche Geschäfte interessant für in love with paper wären und sie haben Termine mit Händlern vereinbart.

Aber nicht nur das: als ich in Tokio war, hat mich eine Mitarbeiterin vom AußenwirtschaftsCenter zu allen Terminen begleitet und war mir als sprachliche und kulturelle Übersetzerin eine unersetzbare Hilfe: ich wurde vor den Terminen gebrieft (wie man z.B. die Visitenkarte in Empfang nimmt und ablegt) und nach den Terminen wurde gemeinsam besprochen, wie es lief und was die nächsten Schritte sein könnten. 

Ich war total überrascht und beglückt von diesem (bis zu 8h Stunden gratis!) Service der WKO und es war eine immense Hilfe beim Aufbau der Geschäftsbeziehungen in Japan."