Zolltipps für den Warenversand
Viele österreichische EPU sind über die österreichischen Grenzen hinaus erfolgreich tätig. Sei es über Online-Vertrieb, oder mit speziellen Nischenprodukten, österreichische Qualität ist weltweit gefragt.
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Warenverkehr innerhalb der EU
Innerhalb des europäischen Binnenmarktes, in dem der überwiegende Großteil der österreichischen Exporte geht, spielt Zoll keine Rolle. Es gilt vollinhaltlich das Zoll- und Außenhandelsregime der EU. Im bilateralen Warenverkehr zwischen Österreich und den übrigen EU-Mitgliedsstaaten gibt es somit keine Importbestimmungen und Zollschranken.
Es können allerdings etwa für den innergemeinschaftlichen Handel mit bestimmten Waren besondere Verbrauchsteuern gelten, wie etwa in Deutschland für Kaffee oder Schaumwein. Auch Regelungen zum innergemeinschaftlichen Abfalltransport, das jeweilige nationale Verpackungsrecht, der jeweils national gesondert geregelte Handel mit elektronischen Geräten und Batterien (bedarf der Registrierung und ggf. Bestellung eines Bevollmächtigten) etc. sind zu beachten.
Tipps für den Handel mit Drittstaaten
Komplizierter wird es, wenn Waren an Kunden in Drittstatten verschickt werden sollen. Wobei die Schweiz hier seit dem 1.1.2024 eine Ausnahme darstellt. Mit dem Jahreswechsel hat die Schweiz nämlich alle Industriezölle aufgehoben. Somit können ab 2024 alle Waren (außer grob ausgedrückt Agrarprodukte & Fischereierzeugnisse) zollfrei und ohne Ursprungsnachweis in die Schweiz importiert werden, sofern diese in der Schweiz verbleiben und nicht wieder ausgeführt werden.
Was sich jedoch nicht geändert hat ist der Verzollungsprozess. Die Pflicht zur Einfuhrzollanmeldung, inklusive der korrekten Deklaration der Zolltarifnummern der einzuführenden Waren, bleibt weiterhin bestehen. Handelswaren müssen zwingend elektronisch über das e-dec System angemeldet werden. Die Zolltarifnummer kann unter tares.admin.ch herausgefunden werden.
Anmeldepflichtige Person und somit Zollschuldner ist in erster Linie derjenige, der die Ware über die Grenze bringt (Warenführer) oder bringen lässt (Importeur, Empfänger, Versender, Auftraggeber). Dabei wird eine Einfuhrumsatzsteuer von 8,1% erhoben. Spediteure bieten entsprechende Dienstleistungen in Anwendung der geltenden internationalen Lieferklauseln (Incoterm-Bestimmungen) an. In der Regel strecken die Spediteure bzw. die Post die geschuldete Einfuhrsteuer vor und stellen diese dem Warenempfänger wiederum in Rechnung. Es ist jedoch ratsam, die Vorgehensweise bei der Einfuhr vorher mit dem Spediteur abzuklären.
Weitere Informationen zum Thema Zoll in die Schweiz erhalten Sie beimZoll-Besonderheiten im Vereinigten Königreich
Bei einer Warenlieferung in das Vereinigte Königreich (Großbritannien und Nordirland) muss zwischen einer Lieferung nach Großbritannien (England, Schottland oder Wales) und Nordirland unterscheiden: Warenlieferungen aus Österreich nach Großbritannien bedürfen einer zollrechtlichen Abwicklung wie mit jedem anderen Drittstaat. Im Unterschied dazu gelten Exporte nach Nordirland weiterhin als innergemeinschaftliche Lieferungen.
Bei einer Lieferung nach Großbritannien ist in Österreich eine Zollanmeldung abzugeben und zudem ein Ausfuhrnachweis zwingend erforderlich, um eine umsatzsteuerbefreite Ausfuhrlieferung belegen zu können. Die Einfuhrabfertigung kann nur von einem Unternehmen mit Sitz in Großbritannien abgewickelt werden. Durch das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich werden grundsätzlich alle Waren von Zöllen befreit, falls sie den im Abkommen festgelegten Ursprungsregeln entsprechen. Für Produkte, die keinen EU-Ursprung haben, gelten die Zoll- und Steuersätze des britischen Außenzolltarifs (UKGT). Bei einem Import nach Großbritannien fällt eine Einfuhrumsatzsteuer an.
Ein Ein-Personen-Unternehmer berichtet…
Michele Falchetto
Michele Falchetto ist Gründer von . Er beschreibt einen Fall mit dem Zoll, bei dem ihm das AußenwirtschaftsCenter helfen konnte:
„Vor einigen Jahren haben wir Moduletto Bücher zu einem Firmenkunden nach Oslo versendet. Wir hatten den Auftrag von einer deutschen Agentur erhalten, die Lieferadresse lag aber in Norwegen.
Auf Grund der deutschen Rechnungsadresse, die auf einem Formular aufschien, ist die Ware im Zoll steckengeblieben.
Nachdem ich mich an die WKO gewendet habe, habe ich einen Kontakt zu einem Mitarbeiter im AußenwirtschaftsCenter erhalten. Ich habe ihm die Formulare geschickt und er hat uns dabei geholfen, dass alles schnell geklärt wurde und die Ware beim Empfänger in Norwegen angekommen ist.“