WKO Firmen A-Z: Ihre E-Rechnungsadresse bereitstellen
Verwalten Sie die E-Rechnungs-Infos für Ihr Unternehmen
Lesedauer: 1 Minute
E-Rechnungen haben im B2B-Bereich zahlreiche Vorteile. Standardisierte Formate ermöglichen die automatische Verarbeitung von Rechnungsdaten und senken die Bearbeitungskosten.
E-Rechnungsinfos angeben und Vorteile nutzen
Im WKO Firmen A-Z können Sie eine Reihe von E-Rechnungsinformationen zu Ihrem Unternehmen eingeben und editieren. Das hilft Ihren Lieferanten und Kunden, wenn sie die E-Rechnung nutzen wollen. Die Ausgabe der Daten erfolgt je nach Wunsch öffentlich bzw. nur nach Anmeldung im WKO Firmen A-Z. Sie tragen ein:
- Nimmt Ihr Unternehmen die E-Rechnung an?
- Wenn ja, in welchem Format?
- An welche E-Rechnungsadresse soll die E-Rechnung geschickt werden?
- Wer ist AnsprechpartnerIn für Rückfragen?
E-Rechnungsinfos in wenigen Schritten
- Melden Sie sich im WKO Firmen A-Z an. Rufen Sie in der Navigation unter „Services“ den Punkt „E-Rechnungen“ auf.
- Mit einem Klick auf „Neue E-Rechnungsadresse“ können Sie die E-Rechnungsadresse Ihres Unternehmens für den Versand und Erhalt elektronischer Rechnungen ergänzen. Dafür geben Sie Rechnungsdaten, Rechnungsformate und AnprechpartnerIn an.
Schlüssige Zustimmung zur E-Rechnung
Der Eintrag von E-Rechnungsinformationen im WKO Firmen A-Z kann jedenfalls als die gesetzlich geforderte schlüssige Zustimmung zur E-Rechnung gewertet werden. Vorerst ist die Information ob E-Rechnung ja/nein nur von Menschen lesbar. Demnächst werden die Daten auch maschinenlesbar als Webservice abrufbar sein und somit ein automatisches Rundum-Service ermöglichen.
Stand: 21.10.2019