Notizblock mit Schriftzug Update liegt auf Computertastatur, daneben Stifte und ein Smartphone
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Kleintransporteure, Fachgruppe

Brancheninformation

Brancheninformation für Kleintransporteure Wien

Lesedauer: 6 Minuten

05.11.2024

Elektronischer Frachtbrief

Österreich hat das für die Verwendung eines elektronischen Frachtbriefs notwendige Zusatzprotokoll zur CMR ratifiziert. Dieses trat am 4.11.2024 in Kraft; damit ist der eCMR dem physischen CMR-Frachtbrief gleichgestellt.

Infoblatt (PDF)


KFG-Novelle

Zum Zwecke der Risikoeinstufung haben die Arbeitsinspektorate zu Betriebskontrollen von Unternehmen bestimmte Daten im Sinn der VO 2022/695 zum jeweiligen Unternehmen zur Verfügung zu stellen (siehe dazu § 103c Abs. 6).

Mit dieser mittels Initiativantrag eingebrachten Novelle werden im Wesentlichen folgende Änderungen vorgenommen:

Durch VO des BMK können nunmehr im Einvernehmen mit dem BMI Buchstabenkombinationen, Ziffernkombinationen oder Buchstaben-Ziffernkombinationen festgelegt werden, die für sich allein oder in Kombination mit der Behördenbezeichnung jedenfalls eine lächerliche oder anstößige Buchstaben oder Buchstaben-Ziffernkombination ergeben. Bislang wurden solche Kombinationen mittels Erlass festgelegt.    

Zum Zwecke der Risikoeinstufung haben die Arbeitsinspektorate zu Betriebskontrollen von Unternehmen folgende Daten im Sinn der Durchführungsverordnung (EU) 2022/695 vom 2. Mai 2022 zum jeweiligen Unternehmen zur Verfügung zu stellen: Kontrolldatum, Anzahl der bei dieser Kontrolle überprüften Fahrzeuge und ob die gesamte Flotte mit einem intelligenten Fahrtenschreiber ausgerüstet ist, wenn dies bei einer Betriebskontrolle festgestellt wurde.


Richtlinie zum Handwerkerbonus

Die Sonderrichtlinie zum Handwerkerbonus sind nun rechtzeitig vor dem Start der Antragsstellung am 15.07.2024 online. Weiters finden Sie auf handwerkerbonus.gv.at hilfreiche Erklärvideos zur Antragstellung.
Ebenso werden die verfügbaren budgetären Mittel täglich ab Start der Antragstellung auf handwerkerbonus.gv.at aktualisiert.


Freigrenze für Sonderzahlungen

Die Lohnsteuer-Freigrenze für sonstige Bezüge (UZ, WR, Jahresboni, etc.) wird von 2.100 EUR auf EUR 2.447 angehoben. Weiters wird der Sockelbetrag für die Einschleifregelung von 2.000 EUR auf 2.300 EUR erhöht.

Detailinfo zur Freigrenze


Maut im KT-Gewerbe 

Nur wer seine Kosten kennt, kann diese auch “weitergeben“. Deswegen empfehlen wir den KT-Gütesiegelkurs, wo sehr spezifisch die Kostenkalkulation anhand von Beispielen dargestellt wird. Schon kleine Veränderungen, wie aktuell bei der Maut zum Jahreswechsel, können eine Neukalkulation notwendig erscheinen lassen .

Bei der Bemautung in Österreich bestimmte bisher das höchtzulässige Gesamtgewicht (hzG), ob die Maut mittels Vignette oder mittels GO-Box  (Road Pricing)zu entrichten ist.

Seit 1.12.2023 wird die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) dafür herangezogen. Der Grenzwert von 3,5 t bleibt allerdings gleich!

Bitte beachten Sie auch für Ihre Kalkulation der „Fahrzeugkosten“:

  1. Fahrzeuge bis inkl. 3,5 t tzGm sind nach wie vor vignettenpflichtig.
  2. Übergangsfrist: Fahrzeuge über 3,5 t tzGm mit erstmaliger Zulassung vor dem 1.12.2023, bei denen das höchst zulässige Gesamtgewicht ebenfalls vor dem 1.12.2023 mit nicht mehr als 3,5 t festgelegt wurde, unterliegen bis 31.01.2029 der Vignetten- und Streckenmautpflicht.
  3. Fahrzeuge über 3,5 t tzGm mit erstmaliger Zulassung ab dem 1.12.2023 benötigen eine GO-Box.

Weitere Informationen erhalten Sie auf go-maut.at bzw. unter go-direkt@asfinag.at.


Entfall des Dienstnehmeranteils zur Pensionsversicherung

Elektronische Übermittlung ab 1.4.2024 möglich: Für erwerbstätige Pensionisten entfällt seit Jänner 2024 der Dienstnehmeranteil zur Pensionsversicherung. Die elektronische Meldung zum Entfall des Dienstnehmeranteils ist ab 01.04.2024 mittels monatlicher Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) möglich. Voraussetzung ist, dass die Lohnsoftware dies unterstützt.

ELDA bietet in der ELDA Software diese Möglichkeit ab dem 10.04.2024 an. Installieren Sie bitte dazu die aktuellste Version. Wenn Ihnen noch kein automatisches Update angeboten wurde, starten Sie dieses bei Bedarf bitte manuell (in der ELDA Software unter „Extras – Auf Updates überprüfen…“). Alternativ können Sie die neueste Version auch manuell unter www.elda.at>Services > Downloads installieren.

Die Übermittlung mittels ELDA Online ist ab dem 10.4. möglich. 

Änderung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes: BGBl. I Nr. 20/2024 Sozialhilfebezieher, die eine längere AMS-Schulung absolvieren und vom AMS eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes beziehen, erhalten, künftig ebenfalls einen Schulungszuschlag. Dieser wird nicht auf die Sozialhilfe angerechnet. Unserer Information nach ist derzeit noch offen, wie die Umsetzung erfolgen wird.


Freiwillige Erhöhung des KV Mindestlohns - Vorwegnahmevereinbarung abschließen

Momentan ist beim Kollektivvertrag der Fahrradboten ein Abschluss nicht absehbar. Für den Fall, dass eine freiwillige Erhöhung des KV-Mindestlohns vorab gewollt ist, empfehlen wir eine Vorwegnahmevereinbarung abzuschließen, um Doppelerhöhungen (freiwillige und KV-Erhöhung) zu vermeiden.

Vor Auszahlung einer solchen freiwilligen Lohn- und Gehaltserhöhung ist es daher unbedingt notwendig eine schriftliche Anrechnungsvereinbarung (Vorwegnahmevereinbarung) mit jedem einzelnen Arbeitnehmer abzuschließen.

Download: Muster für eine derartige „Vorwegnahmevereinbarung“ (PDF)


KT-Gütesiegel-Kurs

Der nächste KT-Gütesiegel-Kurs für Klein-Transporteure findet an zwei Tagen statt:

  • Samstag                18.11.2023 von 09:00 bis 17:00 Uhr
  • Samstag                25.11.2023 von 09:00 bis 17:00 Uhr

Veranstalter: Fachgruppe Klein-Transporteure
Veranstaltungsort: Mobilitätscampus, Am Freihof 21.23 - 1220 Wien
Kosten: € 320,-
Anmeldung bis 15.11.2023

Informationen zum KT-Gütesiegel


Branchentag 2023



Probleme beim Transport von Abfällen wegen Erlaubnis gemäß § 24a AWG

Wenn Sie Abfälle sammeln oder dies auf Ihrer Homepage anbieten, haben Sie eine entsprechende Erlaubnis gemäß § 24a AWG einzuholen.

Sollten Transportunternehmen jedoch nur Abfälle im Auftrag des Abfallbesitzers transportieren, sind sie ausgenommen, müssen aber in ihrem Angebot auf eine entsprechend klare Formulierung achten.

Sollten Sie eine Zahlungsaufforderungen bzw. Aufforderungen zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung von einem Anwalt erhalten, der im Auftrag des Schutzverband für Umweltkriminalität handelt, verständigen Sie umgehend einen Anwalt bevor es in weiterer Folge zu einer Klage kommt.

Merkblatt Umzugstransporteure/Abfalltransporteure (PDF)


KEP Branchenreport 2022 Wien

Während der Pandemie stieg das Paketaufkommen in Wien um 35 % auf 128 Millionen Stück. Im Extremfall könnte schon 2030 die 200 Millionen Pakete-Marke erreicht werden. Informieren Sie sich über Brancheneinblicke.


Parkplätze für Nutzfahrzeuge

Seit 1.3.2022 kam es zu einer nahezu flächendeckenden Kurzparkzone in der Bundeshauptstadt. Bitte entnehmen Sie der Liste jene Garagenbetreiber, die Parkplätze für Nutzfahrzeuge anbieten. (PDF) 


Kabotage- und Entsende-Bedingungen

Im Zuge des EU-Mobilitätspaketes sind auch die Kabotage- und Entsende-Bedingungen überarbeitet worden und gelten seit Februar 2022

Informieren sie sich über die Entsendeplattform und die Fragen und Antworten zur Entsendung von Fahrern gemäß Richtlinie (EU) 2020/1057 im Zusammenhang mit der Güterbeförderung.


LKW-Stellplätze in Wien

Mit der Erweiterung der Wiener Parkraumbewirtschaftung, kommt es ab 01.03.2022 zu einer flächendeckenden Kurzparkzone. Hier finden Sie das Merkblatt "LKW-Stellplätze in Wien". 


Parkpickerl für Ihren Standortbetrieb

KT Unternehmer können ein Parkpickerl für Ihren Standortbetrieb für sich und Ihre Beschäftigten online beantragen. Die online Antragstellung erfolgt über die Website der Stadt Wien über die Rubrik Parkchip für Beschäftigte und Betriebe

Weitere Informationen auf www.wko.at/wien/parken  sowie den online-Ratgeber.


Halte- und Parkverbote – durchgehende gelbe Linie

Die grundsätzliche Möglichkeit Halte- und Parkverbote auch mittels durchgehender gelber Linie zu verordnen ist in §24 StVO geregelt: 

(1) Das Halten und das Parken ist verboten

(a) im Bereich des Vorschriftszeichens "Halten und Parken verboten" nach Maßgabe der Bestimmungen des § 52 Z 13b
(p) entlang von nicht unterbrochenen, am Fahrbahnrand angebrachten gelben Linien gemäß § 55 Abs. 8.

Die Ausführung ist dann in §55 definiert 

§ 55. Bodenmarkierungen auf der Straße

(8) Abweichend von Abs. 6 sind die in § 24 Abs. 1 lit. p und 3 lit. a genannten Linien in gelber Farbe auszuführen; die in § 24 Abs. 3 lit. a angeführten Linien sind überdies abweichend von Abs. 2 als unterbrochene Linien auszuführen. Die genannten Linien sind außerhalb einer allenfalls vorhandenen Randlinie anzubringen und können bei Vorhandensein eines Gehsteigs auch auf diesem in einer Entfernung von nicht mehr als 0,30 m zum Fahrbahnrand angebracht werden. 


Kroatische Staatsbürger

Auslaufen der Übergangsregeln für den Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt.


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