Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker, Bundesinnung
Vorgaben für die Überprüfung elektrischer Anlagen
Merkblatt zu den Sicherheitsmaßnahmen im Gefährdungs- und Störungsbereich elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel
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Betreiber von elektrischen Anlagen sind dafür verantwortlich, dass von den von ihnen betriebenen Anlagen keine Gefahren ausgehen und die Sicherheit von Personen und Sachen sichergestellt ist. Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Pflicht hat der Gewerbetreibende mit dem Elektrotechnikgewerbe die dafür notwendigen Überprüfungen durchzuführen und Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Im Merkblatt der Bundesinnung finden sich Informationen zum Zusatzschutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen und zur Durchführung von wiederkehrenden Überprüfungen.
Stand: 02.09.2019