ABC der europäischen Rechtsakte, Initiativen, Institutionen für Versicherungsmakler:innen
Glossar der wichtigsten versicherungsrechtlichen Rechtsakte, Initiativen, Institutionen sowie EU-Rechtssetzungen
Lesedauer: 14 Minuten
In diesem Glossar werden die wichtigsten europäischen Rechtsakte, Initiativen und Institutionen kurz und knapp dargestellt sowie die EU-Rechtssetzung in Grundzügen erklärt.
A
Der AI Act (Artificial Intelligence Act) ist eine EU-Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz (KI). Die Verordnung hat das Ziel, Risiken für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte zu mindern und demokratische Werte, Rechtsstaatlichkeit und die Umwelt zu schützen. Diese unmittelbar anwendbare Verordnung soll aber gleichzeitig auch Forschungs- und Industriekapazitäten stärken.
Es gibt keine einheitliche Definition von KI:
Das Europäische Parlament definiert sie so:
"Künstliche Intelligenz ist die Fähigkeit einer Maschine, menschliche Fähigkeiten wie logisches Denken, Lernen, Planen und Kreativität zu imitieren."
Künstliche Intelligenz wird oft in vier Kategorien eingeteilt:
- Nachbildung von menschlichem Denken
- Nachbildung von rationalem Denken
- Nachbildung von menschlichem Verhalten
- Nachbildung von rationalem Verhalten
Die EU verfolgt mit der Verordnung einen risikobasierten Ansatz, der auch schon bei anderen datenschutz- oder cybersecurity -rechtlichen Regelungen gewählt wurde.
Mit 2.2.2025 sind die ersten Bestimmungen des AI-Acts anzuwenden, insbesondere die KI-Kompetenz gemäß Art. 4 AI-Act (Schulungsverpflichtung von Mitarbeiter:innen und sonstigen betrauten Personen).
B
Benchmarks sind Vergleichsmaßstäbe. Benchmarking bezeichnet den Vergleich von Ergebnissen oder Prozessen mit einem festgelegten Bezugswert oder Bezugsprozess.
Benchmarks sollen im Rahmen der Retail Investment Strategy (RIS) in den POG-Prozess für Versicherungsanlageprodukte eingeführt werden.
BIPAR (European Federation of Insurance Intermediaries) ist der europäische Dachverband für Versicherungsvermittler mit Sitz in Brüssel, der die Interessen von Versicherungsagenten, Versicherungsmaklern und Finanzvermittlern aus 30 Ländern vertritt.
Zu den Aufgaben zählt die Sicherung eines fairen Wettbewerbs, des Konsumentenschutzes und eines funktionierenden Versicherungsmarktes. Für die Europäische Kommission wird BIPAR als anerkannter Berater in sämtlichen Versicherungsfragen herangezogen.
Österreich ist mit den Fachverbänden der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten und der Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Österreich vertreten.
C
Seit 2015 wurde an der Umsetzung der Kapitalmarktunion (Capital Markets Union, CMU) gearbeitet, um die Liquidität und Effizienz des EU-Kapitalmarktes zu verbessern und die Finanzierung von Unternehmen über Kapitalmärkte zu erleichtern. Insbesondere soll es für KMUs erleichtert werden, Kapital zu erhalten.
Trotz Umsetzung vieler Maßnahmen, besteht weiterhin Handlungsbedarf, insbesondere durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, der Ressourcenknappheit oder den Herausforderungen der Digitalisierung und Globalisierung.
Insbesondere die Retail Investment Strategy soll der Verwirklichung der Kapitalmarktunion dienen.
D
Der Digital Operational Resillience Act (DORA) schafft einen Rechtsrahmen für die digitale operationelle Widerstandsfähigkeit der europäischen Finanzunternehmen. Durch DORA werden betroffene Finanzunternehmen und IKT-Drittanbieter dazu verpflichtet, zahlreiche digitale Sicherheits- und Berichtspflichten einzuhalten, um die Finanzunternehmen widerstandsfähiger gegen Cyber-Angriffe zu machen und andere Risiken aus der Nutzung von IKT zu vermindern.
Eine bedeutende Auswirkung von DORA ist, dass eben auch IKT-Drittanbieter, die als kritisch eingestuft werden, in den Anwendungsbereich der Finanzdienstleistungsaufsicht einbezogen werden.
Betroffene Unternehmen müssen DORA grundsätzlich ab 17.1.2025 anwenden.
Durch die Intervention von BIPAR, den nationalen Verbänden und insbesondere dem Fachverband fallen Klein- und Mittelbetriebe (KMU) nicht in den Anwendungsbereich von DORA.
Für größere Vermittler gelten die Regelungen DORAs, sie werden jedoch gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit angewendet, wobei die Größe, die Art, der Umfang und die Komplexität ihrer Dienstleistungen, Aktivitäten und Operationen sowie das Gesamtrisikoprofil berücksichtigt werden.
Es handelt sich dabei um von der Europäischen Kommission erlassene Rechtsakte ohne Gesetzescharakter, die der Änderung oder Ergänzung von nicht wesentlichen Vorschriften von Rechtsakten dienen.
Unter folgenden Bedingungen darf die Kommission delegierte Rechtsakte erlassen:
- Im Basisrechtsakt müssen die Ziele, der Inhalt, der Geltungsbereich und die Dauer der Befugnis- Übertragung festgelegt sein.
- Der delegierte Rechtsakt darf die wesentlichen Vorschriften des Basisrechtsaktes nicht ändern.
- Delegierte Rechtsakte dürfen nur allgemeine Gültigkeit haben
Delegierte Rechtsakte werden üblicherweise genutzt, wenn Rechtsakte – und deren Anhänge – (regelmäßig) aufgrund von technischen oder wissenschaftlichen Fortschritten angepasst werden müssen.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist seit 2018 die Grundlage des allgemeinen Datenschutzrechts in der EU und Österreich. Sie ist darauf ausgelegt, den Schutz personenbezogener Daten natürlicher Personen zu gewährleisten und das Vertrauen zwischen Unternehmen und ihren Kunden zu stärken. Die DSGVO gilt für alle Unternehmer.
Sie ist in Österreich unmittelbar anwendbar. Das Datenschutzgesetz ergänzt die DSGVO nur.
Weitere Informationen:
E
ECON (Committee on Economic and Monetary Affairs) ist der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments.
Der Ausschuss ist für die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU), die Regulierung von Finanzdienstleistungen, den freien Kapital- und Zahlungsverkehr, Steuern, Wettbewerbspolitik sowie das internationale Finanzsystem zuständig und daher bedeutsam für Regulierungen, die die Versicherungsbranche betreffen.
Österreich wird in dieser Legislaturperiode des Europäischen Parlaments von Evelyn Regner vertreten, Stellvertretendes Mitglied ist Angelika Winzig.
Der Europäische Rat (nicht zu verwechseln mit dem Rat der EU!) legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten der EU fest. Er erörtert oder verabschiedet keine EU-Rechtsvorschriften.
Die Mitglieder des Europäischen Rates sind die Staats- und Regierungschefs der 27 EU‑Mitgliedstaaten, der Präsident des Europäischen Rates und der Präsident der Europäischen Kommission.
Mit der Abkürzung ESAs werden die drei Europäischen Aufsichtsbehörden zusammengefasst:
- Europäische Bankenaufsicht (EBA)
- Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)
- Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA).
EIOPA ist für die Versicherungsbranche von besonderer Bedeutung.
Ihre Hauptaufgaben:
- Entwicklung von Regulierungs- und Durchführungsstandards für den europäischen Versicherungsmarkt
- Schaffung von Leitlinien für die Umsetzung europäischen Rechts innerhalb der nationalen Behörden.
Überwachung nationaler Aufsichtsbehörden.
F
Bei FIDA handelt es sich um einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten.
In der Fassung von 2023 sieht er vor, dass Unternehmen sämtliche Finanzdaten an andere Marktteilnehmer weitergeben müssen, wenn die Kunden dies wollen.
FIDA betrifft zum einen sämtliche Marktteilnehmer wie Banken, Zahlungsdienstleister, E-Geldinstitute, Wertpapierfirmen, Kryptowährungsdienstleister, Kapitalanlagegesellschaften, Crowdinvestingplattformen, Versicherungen oder auch große Versicherungsvermittler ab 250 Mitarbeitern oder 50 Millionen Euro Umsatz.
Ob kleinere Versicherungsvermittler hineinoptieren dürfen, ist gerade Gegenstand von Verhandlungen.
G
Grundlage des Europäischen Binnenmarkts sind die vier Grundfreiheiten.
Diese sind:
- Dienstleistungsverkehrsfreiheit
- Kapitalverkehrsfreiheit
- Personenverkehrsfreiheit
- Warenverkehrsfreiheit
I
Als Initiativrecht bezeichnet man das Recht von Organen eines Staates – in direkten Demokratien auch das Recht der Bürger –, einer Institution der gesetzgebenden Gewalt (Legislative) einen Gesetzentwurf zur Abstimmung vorzulegen.
Die Europäische Kommission hat grundsätzlich das alleinige Initiativrecht für Gesetzgebungsakte im Rahmen der EU-Rechtssetzung. Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union können die Kommission jedoch auffordern, einen Rechtsakt vorzuschlagen, diese muss zumindest eine Stellungnahme abgeben. Auch Unionsbürgern ist dies im Rahmen einer Bürgerinitiative möglich.
Die Versicherungsvertriebsrichtlinie (RL 2016/97/EU) enthält alle gesetzlichen Rechtsvorschriften und Bestimmungen für den gesamten Versicherungsvertrieb. Für Versicherungsmakler gelten insbesondere die Neuerungen in der Gewerbeordnung und im Maklergesetz – darüber hinaus sind die neu geschaffenen Verhaltensleitsätze relevant.
Ziel der IDD (Insurance Distribution Directive) ist die Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen für alle Vermittler, die Verbesserung der Produktauswahl und die Stärkung des Konsumentenschutzes.
Die Richtlinie umfasst u.a. die Verpflichtung zur Weiterbildung, definierte Qualitätsstandards für Kundenberatung und Produktauswahl, Informationspflichten und Offenlegungsverpflichtungen (wie etwa zur Vergütung) Wohlverhaltensregeln und Regeln zum Beschwerdemanagement.
Auch der Internetvertrieb von Versicherungsprodukten ist in der Richtlinie erfasst. Bei Nichteinhaltung der IDD-Vorschriften drohen empfindliche Verwaltungsstrafen bis zum Entzug der Gewerbeberechtigung.
K
Die Europäische Kommission ist das Exekutivorgan der Europäischen Union. Hauptaufgaben sind:
- Vorschlag von neuen Gesetzen und Programmen
- Überwachung von deren Durchführung
- Verwaltung des EU-Haushalts
- Aushandlung internationaler Abkommen im Namen der EU
Die Kommission wird von dem Kollegium aus 27 Kommissarinnen und Kommissaren unter dem Vorsitz einer Präsidentin bzw. eines Präsidenten geleitet. Präsidentin ist derzeit Ursula von der Leyen.
M
Bei MiFID handelt es sich um eine EU Richtlinie; sie gilt seit 3.1.2018.
Diese Richtlinie regelt spezifische Anforderungen an die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und an die Organisation von Wertpapierfirmen, stellt neue organisatorische Anforderungen an Handelsplätze, verstärkt den Anlegerschutz durch strengere Regeln bei der Anlageberatung und Portfolioverwaltung.
Darüber hinaus werden auch die anwendbaren Vorschriften und Ausnahmen geregelt, welche sich auf Drittlandfirmen beziehen, die im EU Raum tätig werden wollen.
N
Mit der neuen Cybersicherheitsgesetzgebung NIS2 werden für rund 4.000 Unternehmen und Einrichtungen ab mittlerer Größe aus 18 festgelegten Sektoren verpflichtende Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen gelten. Verpflichtet werden auch Dienstleister und Lieferanten betroffener Einrichtungen.
Die Richtlinie sollte bis 17. Oktober 2024 in den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Wann das NIS-Gesetz in Österreich in Kraft tritt, ist derzeit noch offen.
Unternehmen, die DORA unterliegen, fallen nicht unter NIS2, da DORA als spezielles Gesetz für den Finanzsektor Vorrang vor NIS2 als allgemeines Gesetz hat. Daher hat NIS2 für Versicherungsmakler:innen keine direkte Bedeutung
O
Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren (früher: Mitentscheidungsverfahren) ist das am häufigsten anzuwendende Gesetzgebungsverfahren in der Rechtsetzung der EU. Es ist in fast allen Bereichen der Gesetzgebung der EU anzuwenden, in denen im Rat der Europäischen Union eine Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit erfolgt.
Kurzer Abriss des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens:
Stufe I
Schritt 1: Vorschlag der Kommission
Schritt 2: Erste Lesung des Parlaments
Schritt 3: Erste Lesung des Rates
Die große Mehrheit aller Vorschläge wird zu diesem Zeitpunkt verabschiedet.
Wenn es zu keiner Einigung gekommen ist:
Stufe II
Schritt 4: Zweite Lesung des Parlaments
Schritt 5: Zweite Lesung des Rates
Erzielen beide Organe in zweiter Lesung keine Einigung wird ein Vermittlungsausschuss einberufen
Stufe III
Schritt 6: Vermittlung
Schritt 7: Dritte Lesung im Europäischen Parlament und Rat
Achtung:
Wird der Gesetzgebungsvorschlag in irgendeiner Phase des Verfahrens abgelehnt, oder gelangen das Parlament und der Rat nicht zu einem Kompromiss, wird der Vorschlag nicht angenommen, und das Verfahren ist beendet. Ein neues Verfahren kann nur mit einem neuen Vorschlag der Kommission eingeleitet werden.
P
Beim Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP) handelt es sich um ein Produkt der privaten Altersvorsorge ("dritten Säule"). Es soll auf freiwilliger Basis die staatliche und betriebliche Altersvorsorge ("erste und zweite Säule") ergänzen. Die Entscheidung über die steuerliche Behandlung des PEPP liegt in der ausschließlichen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten.
Zum Vertrieb von PEPP sind die Anbieter selbst sowie Versicherungsvermittler und Anlageberater berechtigt. Die sichere Standardanlageoption wird als Basis-PEPP bezeichnet. Die Kosten und Gebühren des Basis-PEPP sind mit 1 % des pro Jahr angesparten Kapitals gedeckelt. PEPP dürfen nur nach einer Beratung vertrieben werden. Ein kurzes standardisiertes PEPP-Basisinformationsblatt soll die wesentlichen Produkteigenschaften transparent darstellen und Produktvergleiche erleichtern.
Bei PEPP ohne Kapitalgarantie bestehen besondere Warnpflichten. Die Veranlagung des Vermögens erfolgt nach dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht (Das PEPP soll so einen Beitrag zur nachhaltigen Finanzierung ("sustainable finance") leisten. Da es sich beim PEPP um ein langfristiges Altersvorsorgeprodukt handelt, ist eine Kündigung vor Pensionsantritt nur in Ausnahmefällen möglich. Sparerinnen und Sparer können jedoch zumindest alle fünf Jahre den Anbieter wechseln, wobei die Kosten für den Anbieterwechsel gedeckelt sind.
Auch die Anlageoption kann zumindest alle fünf Jahre gewechselt werden. Der paneuropäische Charakter des PEPP wird durch die Mitnahmefähigkeit gewährleistet. Bei einem Wohnsitzwechsel innerhalb der EU können Sparerinnen und Sparer weiterhin in das PEPP einzahlen.
Die Verordnung (EU) 2019/1238 wurde am 25. Juli 2019 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und wird zwölf Monate nach Erlass einer Reihe von delegierten Rechtsakten durch die Kommission (voraussichtlich ab 2022) anwendbar sein.
Das Europäische Parlament ist das einzige Organ der Europäischen Union, das direkt gewählt wird. Es hat derzeit 720 Mitglieder, 24 Ausschüsse und 6 Fraktionen.
Seinen Sitz hat es in Straßburg, dort finden die monatlichen Plenartagungen statt. Es gibt jedoch auch zusätzliche Plenartagungen in Brüssel.
Die wichtigsten Aufgaben der Parlamentsmitglieder:
- Ausarbeitung und Beschluss neuer Rechtsvorschriften
- Abstimmung über Handelsabkommen
- Kontrolle der anderen Organe der EU
- Sicherstellung, dass die Gelder der EU ordnungsgemäß verwendet werden
Einleitung von Untersuchungen zu bestimmten Themen
R
Darin sind die Regierungen der Mitgliedstaaten vertreten. Nationale Minister:innen und Sachverständige aus den einzelnen EU-Ländern haben folgende Aufgaben:
- Aushandlung und Erlass von EU-Rechtsvorschriften
- Abschluss internationaler Übereinkünfte im Namen der EU
- Verabschiedung des Haushaltsplans der EU
- Entwicklung der Außen- und Sicherheitspolitik der EU
- Koordinierung der Politik der Mitgliedstaaten in bestimmten Bereichen
Richtlinien sind Rechtsakte der EU. Sie sind hinsichtlich des zu erreichenden Ziels in den Mitgliedstaaten, an die sie gerichtet sind, verbindlich, jedoch ist den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und der Mittel zum Erreichen des Ziels überlassen.
Richtlinien unterscheiden sich jedoch wie folgt von Verordnungen oder Beschlüssen:
- Im Gegensatz zu Verordnungen, die unmittelbar nach Inkrafttreten in den Mitgliedstaaten gelten, sind Richtlinien nicht unmittelbar in den Mitgliedstaaten gültig. Sie müssen zunächst von einzelnen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.
- Anders als Beschlüsse haben Richtlinien allgemeine Geltung.
Die Retail Investment Strategy (RIS) ist ein Legislativpaket zum Kleinanlegerschutz der Europäische Kommission.
Dieses Maßnahmenbündel besteht einerseits aus einem Vorschlag für eine Omnibus-Richtlinie zur Änderung diverser bestehender Richtlinien, unter anderem Solvency II, MiFID II und IDD und andererseits aus einem Vorschlag für eine EU-Verordnung zur Änderung der PRIIP-Verordnung im Hinblick auf eine Modernisierung des Basisinformationsblatts.
Übergeordnetes Ziel der EU-Kleinanlegerstrategie ist es, einen Beitrag zur Verwirklichung einer europäischen Kapitalmarktunion zu leisten, d.h. der Vollendung eines echten Binnenmarkts für Kapital in der EU näherzukommen.
Wichtige Themenbereiche:
- Partielles Provisionsverbot
- Stärkung der Pflicht, bei der Verkaufsberatung im besten Interesse der Kunden zu handeln
- Verstärkung der Transparenz bei der Zahlung von Zuwendungen
- Adaptierung des POG-Prozesses
- Verschärfte Regelungen im Bereich Marketing-Mitteilungen und -Methoden.
S
Das Europäische Semester ist das jährliche Verfahren der EU zur Koordinierung der Wirtschafts-, und Sozialpolitik. Während des Semesters passen die EU-Mitgliedstaaten ihre Haushalts- und Wirtschaftspolitik an die auf EU-Ebene vereinbarten Ziele und Vorschriften an.
Solvency II (Solvabilität II) ist eine 2016 in Kraft getretene EU-Richtlinie für Versicherungsgesellschaften und basiert auf drei Säulen:
- Vorschriften über die Eigenmittelausstattung und Solvabilität,
- Anforderungen für Risikomanagement und Geschäftsorganisation, interne Kontrollmechanismen sowie
- das Offenlegungs- und Berichtswesen.
Ziel ist die Steigerung der Qualität, Transparenz und Vergleichbarkeit am Markt.
T
In Zusammenhang mit dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren der Europäischen Union ist ein Trilog eine informelle Verhandlung, an der Vertreter des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Kommission teilnehmen.
Er kann in jeder Phase des Gesetzgebungsverfahrens abgehalten werden, um offene Fragen zu klären. Die Rolle der Kommission besteht darin, zwischen den Parteien zu vermitteln.
Informelle Trilogtreffen sollten nicht mit Sitzungen des Vermittlungsausschusses verwechselt werden, die ein formeller Schritt des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens nach der zweiten Lesung sind. In beiden Fällen sind alle drei oben genannten Organe vertreten, und das Ziel ist es, sich auf eine vorläufige Vereinbarung bzw. einen gemeinsamen Text zu einigen.
V
Verordnungen sind Rechtsakte der Europäischen Union. Sie haben allgemeine Geltung, sind in allen ihren Teilen verbindlich und gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat der EU. Unmittelbar bedeutet, dass sie nicht in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
W
Sie finden alle 5 Jahre statt. Bei der Wahl handelt es sich um die größte länderübergreifende Wahl der Welt. Nach der Wahl wählt das Parlament selbst den neuen Präsidenten der Europäischen Kommission. Das Parlament muss zudem das gesamte Kollegium der Kommissionsmitglieder billigen.