Bau, Landesinnung
Baurestmassen und Umwelt
Weiterführende Infos
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20.12.2024
Baurestmassen
- Positionspapier der Bau- und Recyclingwirtschaft (GS Bau, VIBÖ, BRV) zum Entwurf der neuen Bodenaushub-Verordnung, Stand Dezember 2024
- ALSAG-Merkblatt 2024
Mit Stand Mai 2024 wurde das ALSAG-Merkblatt der Geschäftsstelle Bau aktualisiert. Insbesondere wurden Beitragserhöhungen ab 1.1.2025 sowie die Erleichterung der Zwischenlagerfristen (ab 1.1.2025 einheitlich 3 Jahre für Deponierung und Verwertung) eingearbeitet. - ALSAG-Flowchart 2025
Die möglichen Abläufe bei Verwertung und Deponierung von Baurestmassen und ihre Auswirkung auf die ALSAG-Beitragspflicht sind im ALSAG-Flowchart 2025 abgebildet. Die einheitliche Zwischenlagerfrist von 3 Jahren bei Verwertung und Deponierung ab 1.1.2025 ist darin berücksichtigt. - FAQs zum ALSAG in der Bauwirtschaft, Stand Mai 2024, Ergänzung zum ALSAG-Merkblatt der Geschäftsstelle Bau WKO
- Broschüre Baurestmassen – Verwertung und Entsorgung, Leitfaden zum richtigen Umgang mit Baurestmassen auf Baustellen, Ausgabe 2023 (Webshop)
Praxisbeispiele zur Broschüre Baurestmassen, Ausgabe 2023 - Deponierungsverbote laut § 7 Deponieverordnung (BGBl. 144/2021) für mineralische und nicht verunreinigte Baurestmassen (ab 1.1.2024) und Gipsprodukte (ab 1.1.2026)
- Informationsblatt „POP-Abfälle auf Baustellen“
Die Abkürzung „POP“ steht für „Persistent Organic Pollutants“, auf Deutsch: „persistente organische Schadstoffe“. Dieses Informationsblatt soll als Basisinformation über POP-Abfälle im Baubereich dienen. Es soll darüber aufklären, wo POP-Abfälle auf Baustellen vorkommen können und was im Falle des Antreffens damit zu tun ist. - Eigenerklärung für Sammler/Behandler von Abfällen – Muster (Textbausteine, mit denen das Vorliegen einer Sammler-/Behandlergenehmigung oder die Inanspruchnahme einer bestimmten Ausnahmegenehmigung vom Subunternehmer deklariert wird)
- Baurestmassen-Nachweisformular 2022, Umschlüsselung Bauabfälle von 2021 auf 2022
- Abfallrechtlicher Berechtigungsumfang ab 1.1.2022 (Rundschreiben 27/2021)
- Kurzanleitung für den Umgang mit künstlichen Mineralfasern (KMF) im Bauwesen
- Schreiben des BMWFW vom 16.07.2015 zum Thema „Gewerbliche Betriebsanlagen Gefährdung von Bauunternehmen durch überschießende Interpretation der GewO 1994“
- Schreiben des BMLFUW vom 09.07.2014 zu Asphaltmischanlagen § 37 Abs. 2 Z 1 AWG 2002 – Stoffliche Verwertung
- Klarstellung des BMLFUW zu Zwischenlagerungen auf Baustellen, Schreiben des BMLFUW vom 24.02.2014
- Link zum Baustoff-Recycling Verband
Nachhaltige öffentliche Beschaffung (naBe)
Luftreinhaltung
- IG-L Off-Road-Verordnung: "Verwendung und Betrieb von mobilen technischen Einrichtungen, Maschinen und Geräten in IG-L-Sanierungsgebieten"