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Das eCARNET

Die ersten Schritte zu einer vollständig digitalen Carnetabwicklung

Lesedauer: 2 Minuten

Das CARNET ATA – Der Reisepass für Waren

Das Carnet ATA erlaubt die vorübergehende und vor allem abgabenfreie Einfuhr von Waren für bestimmte Verwendungszwecke in knapp 80 Staaten. Waren die nur vorübergehend ins Ausland verbracht werden sollen, können ohne Abgabe einer klassischen Zollanmeldung eingeführt werden, wenn dafür ein Carnet ATA vorgelegt wird. Dieses Zollpassierscheinheft hilft Unternehmen Zeit und Geld zu sparen.

Das Carnet ATA kann in Anspruch genommen werden, wenn Waren nur vorübergehend (maximal ein Jahr) in andere Zollgebiete ausgeführt und später unverändert wieder in die EU retourniert werden. Detaillierte Informationen zum Carnet ATA und deren Verwendungszwecke im jeweiligen Zielland, finden Sie unter www.wko.at/carnet.


Achtung: Seit 1. Jänner 2023 nur noch Online-Beantragung (eCarnet) möglich.

Wir dürfen informieren, dass seit 1. Jänner 2023 Carnets nur noch über das Onlineportal carnet.wko.at beantragt werden können (=eCarnet). Die Online-Beantragung hat zum einen den Vorteil, dass die Kommunikation per E-Mail um ein Vielfaches verringert wird und Sie sich gleichzeitig die Erstellung des Carnet-Deckblatts ersparen. Das Deckblatt generiert sich durch das Befüllen der erforderlichen Felder automatisch (siehe u.a. Schritt-für-Schritt-Anleitung). Die Warenliste wird im CSV-Format hochgeladen. Der unterzeichnete Antrag inkl. Verpflichtungserklärung muss allerdings trotz allem auch elektronisch unter Punkt 6 „Anhänge“ hochgeladen werden.


Anmeldung im eCarnet-Portal

Die Registrierung in der WKO-Benutzerverwaltung um ein Benutzerkonto zu erstellen, erfolgt unter registrierung.wko.at.

  1. Für private Antragsteller (Nicht-Mitglieder der Wirtschaftskammer) ist nach der erfolgreichen Registrierung nach Punkt 4 weiter vorzugehen.
  2. Für Antragsteller, die Wirtschaftskammer-Mitglieder sind, muss unternehmensintern ein Administrator bestimmt und zugeordnet sein:
    • Anmeldung mit Ihren Benutzerdaten Ihres soeben erstellten Benutzerkontos. Damit Sie sich mit Ihrer Handysignatur oder Bürgerkarte im Benutzerkonto anmelden können, muss diese zuerst dem Benutzerkonto zugeordnet werden. Die Zuweisung kann unter "Einstellungen" ⇒ "Daten bearbeiten" ⇒ "Identitätsnachweis erbringen" eingerichtet werden. 
    • Es ist eine Autorisierung mittels Handysignatur oder durch eine gesonderte Antragstellung bei der zuständigen Landeskammer erforderlich
    Der Administrator kann dem sich zugeordneten Unternehmen (WK-Mitglied) auch weitere Benutzer zuordnen und diesen verschiedene Rollen/Rechte zuteilen. Dazu muss er sich mit der Rolle seines zugeordneten Unternehmens (WK-Mitglied) anmelden und kann dort „neue Personen hinzufügen“ (die Mailadresse sowie die Rolle/Rechte „Außenwirtschaft“ muss ausgewählt werden, um eCarnets beantragen zu können). Die zugewiesene Person erhält daraufhin eine E-Mail, die von dieser noch zu bestätigen ist.
  3. Bevor Sie eCarnets online beantragen können, öffnen Sie bitte das eCarnet-Portal carnet.wko.at - dadurch erhält Ihre Landeskammer die Meldung, dass sich ein „neuer“ Carnet-Kunde registriert hat und Sie werden von dieser umgehend freigeschaltet. Diese Aktivierung ist nur bei erstmaligen Einstieg in das eCarnet-Portal notwendig. Sie können in das eCarnet-Portal auch über mein.wko.at einsteigen - hierzu bitte im Element „eService - Außenwirtschaft“ die Felder „eCarnet“ und „eCarnet-Informationen“ zu Ihrem Dashboard hinzufügen.

Bei Fragen zur Registrierung eines Benutzerkontos bzw. zum Administrator steht Ihnen auch gerne unsere Service-Line unter 0800 221 221 oder per E-Mail benutzerverwaltung@wko.at zur Verfügung.

Bei fachlichen Fragen rund um das Carnet ATA können Sie uns gerne telefonisch unter 0590907-3230 oder per Mail unter carnet@wkbgld.at kontaktieren.

Downloads

Ihre Ansprechpartnerin rund um das Carnet

Mag.(FH) Melanie Wagner-Deli
T: 0590907-3230
M: melanie.wagner-deli@wkbgld.at

Stand: 24.01.2023

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