In Ungarn bringt der Jahreswechsel immer Steuerveränderungen mit sich. In Bezug auf Lohnnebenkosten gibt es neue steuerbegünstigte Sachzuwendungen, mögliche Wohnunterstützung für Mitarbeiter und die Erhöhung der Familienbegünstigung ab 1. Juli 2025 wurde festgelegt.
Gemäß Regierungsverordnung Nr. 394/2024. (XII. 12.) gestalten sich die Mindestlöhne 2025 wie folgt:
Amtlich festgesetzter
- Brutto-Mindestlohn 290.800 HUF (ca. 727 EUR)
- Wochenlohn 66.860 HUF (ca. 167 EUR)
- Tageslohn 13.380 HUF (ca. 33 EUR)
- Stundenlohn 1.672 HUF (ca. 4 EUR)
Garantierter
- Brutto Facharbeiter-Mindestlohn 348.800 HUF (ca. 872 EUR)
- Wochenlohn 80.190 HUF (ca. 200 EUR)
- Tageslohn 16.040 HUF (ca. 40 EUR)
- Stundenlohn 2.005 HUF (ca. 5 EUR)
Das AußenwirtschaftsCenter Budapest hat auch dieses Jahr ein aktuelles Merkblatt zu den ungarischen Lohnnebenkosten erfasst. Bei Interesse stellen wir Ihnen die Publikation gerne zur Verfügung. Schicken Sie uns einfach ein E-Mail oder rufen Sie uns an.
Unser Tipp:
In unserem - schon traditionellen - Fachwebinar am 21. Januar um 14 Uhr fassen wir die neuesten Steuerregelungen in Zusammenarbeit mit der Steuerberatungskanzlei LeitnerLeitner zusammen.
Anmeldung und weitere Informationen: Steuerupdate 2025 - WKO