Münzen liegen verstreut auf einer Oberfläche. In der Mitte des Bildes stehen vier unterschiedlich große Münzstapel. Aus jedem Stapel wächst ein kleiner, grüner Setzling
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EU-Recovery in Ungarn

So profitieren Sie von den Aufbau- und Resilienzplänen

Lesedauer: 3 Minuten

Ungarn

RRF-Investitionen für Ungarn

Der HU Wiederaufbauplan idHv. 5,8 Mrd. Euro (10. Platz in der EU) wurde am 12. Dezember 2022 von der Europäischen Kommission abgesegnet. Allerdings sind nach Einschätzung der EU Kommission noch nicht alle Bedenken zur Erfüllung des Artikel 7 der EU Verfassung – insbesondere im Hinblick auf die Rechtsstaatlichkeit und die korrekte Verwendung der Mittel – erfüllt. So werden diese Mittel (5,8 Mrd. EUR) erst nach Erfüllung von 27 „Super-Meilensteinen“ tatsächlich ausgezahlt.

Ebenfalls eingefroren sind noch Teile der derzeit 22 Mrd. Euro aus dem Kohäsionsfonds zur Angleichung der Lebensverhältnisse in den Jahren 2021 bis 2027. Aus diesem Topf wurden im Dezember 2023 erstmals in dieser Budgetperiode Kohäsionsgelder von rund EUR 10 Mrd. für Ungarn von der EU-Kommission freigegeben. Diese waren insbesondere an Reformen des Justizsystems und der Korruptionsbekämpfung geknüpft, welche HU zur Zufriedenheit der Kommission umgesetzt hat.

Die ungarische Regierung, die bis zum 31. August 2023 Zeit hatte, ihre REPowerEU-Projekte und den Kreditbedarf zu benennen, reichte einen Finanzierungsbedarf von 3,9 Mrd. Euro ein – deutlich weniger als das ursprüngliche Darlehnsrahmen von 9,66 Mrd. Euro – nicht zuletzt, weil die Projekte bis Ende 2026 abgeschlossen sein müssen. Zwei Projekte wurden von der REPowerEU-Liste gestrichen, die dem Land bei der Abkopplung von der russischen Energieversorgung geholfen hätten. Die Pläne umfassten die Erhöhung der Kapazität des rumänisch-ungarischen Interconnectors und den Bau einer Gasleitung, die Slowenien und Ungarn verbindet, um die Gasquellen zu diversifizieren. Ungarn hat dennoch für drei neue Projekte EU-Gelder beantragt, und zwar zur Energie-Digitalisierung, Beschaffung von Elektrofahrzeugen und zur Ausweitung der heimischen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Ungarn hat von diesem Topf rund EUR 920 Millionen als Vorfinanzierung zum Jahreswechsel (2023/2024) erhalten. 

Zugänglichkeit für österreichische Unternehmen

In Ungarn können Fördergelder ausschließlich von ungarischen Firmen abgerufen werden. Daher bieten sich für österreichische Firmen grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

  1. Gründung einer eigenen Niederlassung in Ungarn: eine in Ungarn gegründete und den ungarischen Gesetzen entsprechende Firma kann ohne weiteres an Ausschreibungen in Ungarn teilnehmen.
  2. Partnerschaften mit ungarischen Firmen: Joint Venture mit ungarischen Firmen und Teilnahme in Konsortien mit ungarischer Beteiligung ermöglichen eine Teilnahme an den Ausschreibungen.

Plattformen, Informationsaustausch, Programme vor Ort

Da die Vergabe der Mittel im Rahmen der gewöhnlichen Ausschreibungsprozesse verplant war, werden die Fördergelderüber die in Ungarn etablierten Online-Ausschreibungsseiten (national, EU-Ebene) zugänglich sein. Für österreichische Firmen bieten wir den Kontakt zu Förderberatern vor Ort bzw. planen wir auch selber regelmäßig eine Informationsveranstaltung zu den aktuellen Ausschreibungen mit unseren Partnern.

Das AußenwirtschaftsCenter Budapest hat im Februar 2024 ein Webinar zum Thema Förderungen in Ungarn organisiert, in dem die aktuellen und geplanten Fördermittelprogramme sowie konkrete Hinweise und Tipps zur strategischen Planung eines förderfähigen Projektes und zum Projektzyklus, von der Antragstellung bis zur erfolgreichen Umsetzung des Projekts dargestellt wurden.

Zur Aufzeichnung des Webinars

Chancen für österreichische Unternehmen

Im Wiederaufbauplan Ungarns sind 48,1% der Gesamtmittelzuweisung für Maßnahmen zur Unterstützung des Klimaziels vorgesehen. Die im Plan enthaltenen Maßnahmen werden voraussichtlich zu den Dekarbonisierungs- und Energiezielen beitragen, die im nationalen Energie- und Klimaplan 2021-2030 festgelegt sind. Investitionen in Solarenergiesysteme für Wohngebäude und die Stärkung des Stromnetzes in Verbindung mit umfassenden Reformen zielen darauf ab, die Entwicklung und den Anschluss erneuerbarer Energiequellen zu erleichtern. Die Renovierung von Gebäuden wird ihre Auswirkungen auf die Treibhausgasemissionen insgesamt verringern und die Luftqualität verbessern. Maßnahmen für einen nachhaltigeren Verkehr, wie Investitionen in den Schienenverkehr, die Einführung von Elektrobussen und eine Reform des Tarifsystems, dürften zu einem saubereren, intelligenteren, sichereren und effizienteren Verkehrssektor führen.

Im ungarischen Plan sind 29,8 % der Gesamtmittelzuweisung für die Unterstützung des digitalen Wandels vorgesehen. Dazu gehören Maßnahmen zur Digitalisierung und Verbesserung der Bildung und der öffentlichen Verwaltung. Die Digitalisierung des Verkehrs, der Energie und des Gesundheitswesens dürfte die langfristige wirtschaftliche Entwicklung fördern. Der Plan erfüllt alle einschlägigen Kriterien und im Einklang mit den Anforderungen der Verordnung über die Aufbau- und Resilienzfazilität sollte keine der darin enthaltenen Maßnahmen die Umwelt erheblich schädigen.

Der Plan umfasst auch ein umfassendes Paket wichtiger institutioneller Reformen zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit.

Das Augenmerk der österreichischen Exportwirtschaft sollte daher auf folgende Bereiche gerichtet werden: horizontal betrachtet sehen wir vor allem in den Bereichen Wasserwirtschaft, nachhaltiger Verkehr, Energetik und Kreislaufwirtschaft Potentiale für österreichische Firmen. Vertikal, das heißt im Sinne der sechs RRF-Pfeiler, sind für die effiziente und nachhaltige Technologie aus Österreich folgende Komponenten interessant: Erfüllung der gesteckten Klimaziele (ökologischer Wandel) und Digitalisierung.

Sie wollen wissen, wie Ihr Unternehmen von diesen Chancen profitiert? Dann kontaktieren Sie das AußenwirtschaftsCenter Budapest. Wir freuen uns auf Sie!

Stand: 25.09.2024

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