LKW-Wochenendfahrverbote in Tschechien
In Tschechien gelten Fahrverbote für
- Fahrzeuge mit einem höchstzulässigem Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen
- Fahrzeuge und Sonderfahrzeuge mit einem höchstzugelässigem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen inkl. Anhänger
in bestimmten Zeiträumen an Wochenenden und Feiertagen.
Wann gelten die Wochenendfahrverbote?
- an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen: 13.00 bis 22.00 Uhr
- an Samstagen im Zeitraum von 1. Juli bis 31. August: 7.00 bis 13.00 Uhr
- an Freitagen im Zeitraum von 1. Juli bis 31. August: 17.00 bis 21.00 Uhr
Fahrverbote auf der Schnellstraße
Auf Straßen der I. Ordnung gelten von 15. April bis 30. September folgende Fahrverbote
- am letzten Werktag vor Samstagen und Feiertagen: 15.00 bis 21.00 Uhr
- am ersten Feiertag und am Samstag, falls der Feiertag auf einen Arbeitstag folgt: 7.00 bis 11.00 Uhr
- am letzten Feiertag: 15.00 bis 21.00 Uhr
Ausnahmen und Ausnahmegenehmigung
Das AußenwirtschaftsCenter Prag hat die geltenden Vorschriften sowie die notwendigen Schritte für eine Ausnahmegegehmigung in einer kompakten Fachinformation zusammengefasst. Sie können diese gerne unter E prag@wko.at oder T +420 222 210 255 bei uns anfragen (für WKO-Mitglieder kostenlos).
Weitere Fragen?
Unser Team berät Sie gerne auch individuell zu allen Anliegen im tschechischen Markt.
Schreiben Sie uns an prag@wko.at oder rufen Sie uns an unter +420 222 210 255!
Stand: 19.07.2023