Schwarzer Lastkraftwagen parkend unter blauem Himmel, lächelnde Person lässt sich von Griff an Türe zu Seite gelehnt mit Füßen auf Stufen leicht weghängen und hält kleine Führerscheinkarte in der anderen Hand
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Kabotagefahrten in Dänemark

Neue dänische Mindestlohnsätze für ausländische Fahrer ab 1.Juli 2024

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Dänemark Logistik

Parallel zur Ausrollung der neuen Tarifverträge wurde im Frühjahr auch der Mindestlohnsatz für ausländische Fahrer, die Kabotagefahrten in Dänemark durchführen, festgelegt. Der neue Satz, der jährlich angepasst wird, gilt ab 1.Juli 2024 und liegt bei 190,30 DKK (rund 25,50 EUR).

Ausländische Spediteure, die Kabotagefahrten (Buskabotage und Kabotage mit Gütern) oder kombinierte Transporte (dänischer Straßenteil) in Dänemark durchführen, müssen ihre Fahrer zu einem festen Stundensatz entlohnen, der auf der Grundlage des Kostenniveaus der landesweiten Tarifverträge im Transportsektor berechnet wird. In der entsprechenden Verordnung sind dazu entsprechende Regeln für den Stundensatz angegeben, den der Arbeitnehmer als Mindestlohn zu erhalten hat, wenn Kabotagefahrten oder kombinierte Transport- und Buskabotage (dänischer Straßenteil) durchgeführt werden. Die Mindeststundensätze werden jährlich gemäß der Tarifregelung in den repräsentativsten dänischen Vereinbarungen in jedem einzelnen Bereich geregelt.

Transitverkehr ist von der Regelung ausgenommen, ebenso Fahrer, die den Entsendevorschriften der Entsenderichtlinie für Arbeitnehmer unterliegen.

Ausländische Spediteure sind verpflichtet, eine Reihe von Informationen an das Road transport posting declaration Portal zu melden. Dies soll sicherstellen, dass die dänischen Behörden eine Übersicht darüber haben, wer in Dänemark Kabotage und kombinierte Transporte ausführt und damit eine Überprüfung des Gehaltsniveaus ermöglichen.

Die dänische Straßenverkehrsbehörde (færdselsstyrelsen) setzt mit der aktualisierten Verordnung, die im Juli 2024 in Kraft tritt, nun auch den letzten Teil der entsprechenden EU-Richtlinie 2020/1057 um Aus der neuen Verordnug geht allerdings hervor, dass Dänemark immer noch keinen Mindestlohnsatz für den nicht-bilateralen Verkehr festgelegt hat. Hier verweist die Behörde auf die politischen Entscheidungsträger und erwarten sich Aufklärung. Von Rechtsexperten wird in der Zwischenzeit empfohlen, sich dennoch am Mindestsatz für Kabotage zu orientieren.

Stand: 31.05.2024

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