Tschechien: Export und Import
Fundierte Expertise für Ihr Auslandsgeschäft: Geschäftsabwicklung, Exportwissen, Zoll
Lesedauer: 5 Minuten
Export und Import: So geht's
In welche Richtung Ihr Vorhaben auch geht: wir geben Ihnen Starthilfe bei den ersten Schritten über die Grenze. Bei uns finden Sie nicht nur die wichtigsten Basics für den Export, sondern auch neue Kund:innen und Lieferant:innen. Ob Zollverfahren, Exportdokumente, Ein- und Ausfuhrbestimmungen oder Ursprung – wir unterstützen Sie bei allen Fragen der Export- und Importabwicklung.
Weil ein Auslandsgeschäft immer zwei Seiten hat, sind wir in Österreich und weltweit für Sie da.
Kompakte Erstinformationen und umfangreiches Wissen zu Bestimmungen in Österreich geben Ihnen die Expert:innen in den Landeskammern.
Ihre Fragen zum Zielmarkt beantworten unsere AußenwirtschaftsCenter in aller Welt: ganz individuell und ohne Sprachbarriere. Melden Sie sich bei uns!
Importbestimmungen
Für Warenlieferungen aus Österreich (oder anderen EU-Ländern) gilt: Wenn es eine harmonisierte EU-Norm für das Produkt gibt, muss dieses alle in der betreffenden Norm festgelegten Anforderungen erfüllen, wenn es in Tschechien auf den Markt gebracht werden soll. CE-Zertifikate werden anerkannt. Für Waren, die auf EU-Ebene nicht harmonisiert sind, gilt das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung: Ein Produkt, das in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in den Verkehr gebracht wurde, kann in Tschechien grundsätzlich ohne zusätzliche Anforderungen verkauft werden.
Für manche Produktgruppen (dazu zählen etwa Biozide, chemikalische Mischungen, Arzneimittel oder Nahrungsergänzungsmittel) gibt es eine Meldepflicht (sofern in Österreich bereits in Umlauf) bzw. eine Registrierungspflicht (für neue Produkte).
Zollbestimmungen
Tschechien ist seit dem Jahr 2004 Teil des Zollgebietes der Europäischen Union. Für Waren mit österreichischem bzw. anderem EU-Ursprung gilt daher Zollfreiheit, eine Zollabfertigung entfällt. Es gelten die Bestimmungen des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs.
Gegenüber Drittländern wendet Tschechien, ebenso wie Österreich, das Außenhandelsregime der EU und den gemeinsamen Zolltarif TARIC an. Es gelten sämtliche auf EU-Ebene abgeschlossenen Freihandelsabkommen.
Sonstige Einfuhrabgaben
Da Tschechien Teil des europäischen Binnenmarktes ist, gelten die einheitlichen EU-Binnenmarktregeln.
Einen Überblick über Bestimmungen zur Umsatzsteuer und eventuell anfallenden Verbrauchssteuern beim innergemeinschaftlichen Handel mit Tschechien finden Sie im Abschnitt Recht, Steuern, Investitionen.
Die genauen abgabenrechtlichen Auswirkungen hängen vom individuellen Geschäftsfall ab und sollten im Zweifelsfall unbedingt mit lokalen Expert:innen abgeklärt werden.
Muster
Für Lieferungen von Warenmuster aus Österreich oder einem anderen EU-Land nach Tschechien gibt es grundsätzlich keine Beschränkungen.
Beim Versand von Alkohol zum persönlichen Gebrauch aus einem EU-Land nach Tschechien ist kein Begleitdokument notwendig. Im Reiseverkehr können Alkoholika bis zu bestimmten Mengen ohne Abgaben eingeführt werden (z.B. Wein: 90 Liter, Bier: 110 Liter, Spirituosen: 10 Liter).
Für Güter aus Drittländern hat Tschechien die Abkommen betreffend Carnet ATA sowie das Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von Berufsausrüstungen unterzeichnet (verankert in der CZ-Verordnung Nr. 89/1963 Slg. i.a.F.)
E-Commerce
Grundsätzlich ist das Betreiben eines E-Shops in Tschechien ein freies Gewerbe. Wenn ein Onlineshop von Österreich aus anbietet und in Tschechien in keiner Form präsent ist (kein Server für das Hosting des Onlineshops, kein Warenlager), dann muss auch keine Firma in Tschechien angemeldet/gegründet werden.
Unabhängig davon müssen alle ausländischen E-Shops einige tschechischen Vorschriften, die grundsätzlich auf EU-Verordnungen basieren, einhalten:
- Verbraucherschutzgesetz Nr. 634/1992 Slg. i.a.F.
- Bürgerliches Gesetzbuch Nr. 89/2012 Slg. i.a.F. - vor allem die Abschnitte über Vertragsabschlüsse mit Konsumenten § 1810 - § 1867
- Richtet sich der österreichische oder EU-Online-Shop an tschechische Zielgruppen, so müssen die Preise in der Nationalwährung (CZK – tschechische Kronen) angeführt werden.
- Der Kaufvertrag mit Konsument:innen muss in der EU-Amtssprache jenes Landes abgeschlossen, in dem die Verbraucher:innen ihren Sitz haben (§ 1860 BGB)
Aus umsatzsteuerlicher Sicht kommen beim Online-Verkauf an Privatkund:innen in Tschechien die besonderen Bestimmungen des innergemeinschaftlichen Versandhandels zur Anwendung. Sofern die Umsatzschwelle überschritten wird und alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann die in Tschechien anfallende Mehrwertsteuer über den EU-One-Stop-Shop (EU-OSS) entrichtet werden.
Tipp: Weitere Informationen zum Online-Geschäft erhalten Sie in der Aufzeichnung des Webinars zum Thema „E-Commerce in Tschechien“.
Paketversand
Es gelten die internationalen Bestimmungen der Weltpostunion sowie der Europäischen Postunion. Preisinformationen, Adressen von Postämtern sowie weitere Informationen sind auf der Webseite der tschechischen Post zu finden.
Die Tarife und Bedingungen für geschäftliche Sendungen von Österreich nach Tschechien finden Sie u.a. auf der Webseite der österreichischen Post (s. Länderinformationen Paket bzw. Brief).
Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung
Im Binnenhandel innerhalb der EU kommen zum Teil einheitliche Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften zur Anwendung. Die Europäischen Verpackungsdirektive 2004/12/EG wird in Tschechien aktuell durch das tschechische Verpackungsgesetz Nr. 477/2001 Slg. i.a.F. umgesetzt. Dieses verpflichtet alle Produktions-, Vertriebs- bzw. Importfirmen, die verpackte Waren in Tschechien auf den Markt bringen, zur unentgeltlichen Rücknahme und zur Wiederverwertung der Verpackung. In Tschechien ansässige Firmen bezahlen entsprechende Abfallgebühren für in Tschechien hergestellte oder in Umlauf gebrachte Waren. Die Abgaben sind von den Abfallmengen und -sorten abhängig. Detaillierte Informationen bietet die Homepage der autorisierten Verpackungsgesellschaft EKO-KOM.
Beim Warenverkehr zwischen Österreich und Tschechien ist keine zollrechtliche Warenursprunsgkennzeichnug erforderlich, auch die Warenmarkierung „Made in …“ ist in vielen Fällen nicht nötig. Die Ursprungskennzeichnung kann aber auch freiwillig angebracht werden, wobei entweder „Made in…“ oder das Äquivalent in tschechischer Sprache „Vyrobeno v….“ verwendet werden kann. Bei geschützter Ursprungs- und geographischer Herkunftsbezeichnung gelten die EU-weiten Bestimmungen.
Besondere Kennzeichnungsvorschriften bestehen u.a. für Produktgruppen wie Lebensmittel, energetisierende Getränke oder Pharmazeutika.
Beim Verkauf an Endkonsumenten müssen die Pflichtangaben auf der Produktetikette in tschechischer Sprache angegeben, verständlich und leicht lesbar sein.
Begleitpapiere
Im innergemeinschaftlichen Warenverkehr innerhalb der EU ist die zollmäßige Abfertigung entfallen.
Um eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung durchführen zu können, ist jedoch ein Nachweis über die Beförderung/Versendung (z.B. Transportpapiere) notwendig. Zusätzlich muss auf der Handelsrechnung auf die Steuerfreiheit hingewiesen werden (z.B. „umsatzsteuerfreie ig. Lieferung“). Außerdem sind die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (UID) des Lieferanten und des Käuferunternehmens anzugeben.
Für verbrauchssteuerpflichtige Waren gibt es auch beim innergemeinschaftlichen Handel spezielle Anforderungen.
Restriktionen
Tschechien ist Teil des europäischen Binnenmarktes, weshalb grundsätzlich die einheitlichen EU-Binnenmarktregeln gelten.
Tschechien ist 1993 dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) beigetreten. Auf Grundlage von CITES ist in Tschechien im Jahre 2004 das Gesetz 100/2004 i.a.F. über den Handel mit bedrohten Arten in Kraft getreten. Weitere Informationen sind auf der Homepage des tschechischen Umweltministeriums zu finden.
Steuer- und zollrechtliche Fragen erfordern eine exakte Klärung. Das AußenwirtschaftsCenter Prag hilft Ihnen hier gerne mit fachlicher Beratung weiter.
Stand: 10.01.2024